Wissen: Richter stellen Berliner NC in Frage Zulassungsbeschränkung sei …

Das Berliner Verfassungsgericht hat Zulassungsbeschränkungen an Berliner Hochschulen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Verfassungsbeschwerde zweier Bewerberinnen, die sich zum Wintersemester 2009/2010 in den Bachelor für Psychologie an der Humboldt-Universität einklagen wollten, wurde damit Recht gegeben (Aktenzeichen: VerfGH 28/11).

Der Numerus Clausus in diesem Studiengang habe keine ausreichende Rechtsgrundlage, urteilten die Richter. Die Uni habe die Begrenzung auf 90 Studienplätze im Bachelor damit begründet, dass parallel noch eine hohe Zahl von Diplomstudierenden betreut werden müsse, sagt Sascha Watermann von der Studierendenvertretung der HU, die die Klägerinnen unterstützt.

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