USA: Homophobe Psychologie-Studentin verliert Rechtsstreit


<!---->

USA

<!--
-->Jennifer Keeton glaubt, sie kann nur mit homophoben Einstellungen eine gute Christin sein Bild vergrößern 

Amerikanische Universitäten dürfen Psychologie-Studenten den Abschluss verweigern, wenn diese Schwule und Lesben bekehren wollen, hat ein Bundesberufungsgericht entschieden.

Die Richter wiesen nach Angaben des "Chronicle of Higher Education" die Klage der Studentin Jennifer Keeton ab, die einen Abschluss als Schulpsychologin anstrebte. Sie wollte erreichen, dass sie graduieren darf, obwohl sie offen zugibt, Homosexuellen die "Konversionstherapie" empfehlen zu wollen. Diese Behandlungsmethode wird von sämtlichen Psychologenverbänden abgelehnt, da sie unwirksam ist und die Patienten destabilisiert. In vielen Fällen treibt sie verzweifelte Schwule oder Lesben sogar in den Selbstmord. Die Befürworter der Homo-Heilung, die sogenannte Ex-Gay-Bewegung, berufen sich dagegen oft auf christliche Werte, die Homosexualität nicht vorsehen würden.

Fortsetzung nach Anzeige

Religionsfreiheit wird durch Antidiskriminierungsrichtlinien nicht eingeschränkt

Keeton hatte geklagt, weil die Universität ihr verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit missachtet habe. Die Hochschule berief sich dagegen auf die internen Antidiskriminierungsrichtlinien, die Studenten Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung verbieten. Keeton argumentierte, dass diese Richtlinien sich speziell gegen Christen richteten, die dann gezwungen würden, gegen ihren Glauben zu handeln. "Eine öffentliche Hochschule sollte niemanden mit der Exmatrikulation drohen, nur weil er ein Christ ist und seinen Glauben nicht verleugnen will", erklärte die Organisation Alliance Defense Fund, die Keetons Klage finanzierte.

Diese Argumentationsweise wurde von den drei Richtern einstimmig verworfen. Die Universität habe ein Recht, wissenschaftliche Standards zu setzen. Ein Medizinstudent könnte auch keinen Abschluss erhalten, wenn er sich aus religiösen Gründen Bluttransfusionen ablehnen würde. "Wenn jemand freiwillig ein Berufsfeld wählt, muss er oder sie die Regeln und ethischen Voraussetzungen akzeptieren", erklärten die Richter.

Homo-Heilung hat auch in Deutschland immer noch Befürworter. Erst vor wenigen Monaten distanzierte sich die Bundesärztekammer vom "Bund katholischer Ärzte", der homosexuelle Neigungen mit "religiösen, psychotherapeutischen und medizinisch-homöopathischen Möglichkeiten" ausmerzen wollte (queer.de berichtete). (dk)

Leave a Reply