Uni-Zugang – Vom EuGH-Verfahren bis heute

Wien (APA) - An Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien bzw. Hochschulen, Kunstunis und in den Sportwissenschaften gibt es seit jeher Zugangsbeschränkungen. An den wissenschaftlichen Universitäten wurden sie erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2005 eingeführt. Im Folgenden ein Überblick über die Entwicklung des Uni-Zugangs vom Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bis heute:

31. März 2003: Die EU-Kommission klagt Österreich wegen der Diskriminierung anderer EU-Bürger beim Uni-Zugang. Österreichische Studenten müssen nur das Zeugnis der Hochschulreife (Matura) vorweisen, jene aus anderen EU-Staaten zusätzlich die Zugangsvoraussetzung zur gewünschten Studienrichtung in ihrem Heimatland (Aufnahmeprüfung, Numerus Clausus) erfüllen.

7. Juli 2005: Der EuGH urteilt, dass EU-Studenten und Österreicher gleich behandelt werden müssen, sprich: Zugangsbeschränkungen für alle oder für niemanden.

8. Juli 2005: Der Nationalrat ermöglicht Studienplatzbeschränkungen in acht Fächern (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Biologie, Psychologie, Pharmazie, Betriebswirtschaftslehre und Publizistik). Die Unis greifen die Möglichkeit zum größten Teil auf.

13. Februar 2006: Die „Quotenregelung“ für das Medizinstudium wird beschlossen. Ab dem Wintersemester 2006/07 sind 75 Prozent der Anfänger-Studienplätze für Studenten mit österreichischem Reifezeugnis reserviert, 20 Prozent für EU-Bürger und fünf Prozent Nicht-EU-Bürger.

24. Jänner 2007: Die EU-Kommission leitet ein neues Verfahren gegen Österreich wegen der Quotenregelung ein, da sie diese für nicht EU-rechtskonform und unverhältnismäßig hält.

25. Mai 2007: Österreich verteidigt die Quote: Bei einer völligen Freigabe des Hochschulzugangs für EU-Studenten drohe ein Ärztemangel. Die EU setzt in der Folge das Vertragsverletzungsverfahren für fünf Jahre aus.

4. November 2007: Die Zugangsbeschränkungen werden für Human-, Zahn- und Veterinärmedizin, Psychologie, Publizistik und Betriebswirtschaftslehre vom Nationalrat bis Jänner 2010 verlängert, in Biologie und Pharmazie ausgesetzt.

24. September 2008: SPÖ, FPÖ und Grüne beschließen die Aufhebung der Zugangsbeschränkungen in Publizistik und Betriebswirtschaftslehre, in Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie Psychologie bleiben sie. In dieser Nationalratssitzung werden auch die Studiengebühren für das Gros der Studenten abgeschafft.

9. Juli 2009: Erneute Novelle des Universitätsgesetzes: Der sogenannte „Nofallsparagraf“ 124b erlaubt den Unis Beschränkungen in jenen Fächern, in denen durch deutsche Numerus-Clausus-Flüchtlinge „unvertretbare“ Studienbedingungen entstehen. Dafür müssen alle Unis, die das betreffende Fach anbieten, gemeinsam einen Antrag ans Wissenschaftsministerium stellen und die Regierung zustimmen. Es darf auch nicht weniger Studienplätze geben als im Schnitt der letzten drei Jahre.

23. November 2009: Die WU will Zugangsbeschränkungen nach dem „Notfallsparagrafen“ für das Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, im Dezember folgen gemeinsame Anträge mehrerer Unis für Publizistik und Architektur. SPÖ und ÖVP einigen sich nur auf Beschränkungen für Publizistik.

7. Dezember 2010: Ein Verordnungsentwurf von Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP) sieht vor, dass die Bundesregierung Studien festlegt, in denen es Kapazitätsengpässe gibt oder diese drohen. Dort soll die Wissenschaftsministerin dann die Zahl der Anfängerplätze beschränken und die Rektorate ermächtigen können, ein Aufnahmeverfahren durchzuführen. Vom Entwurf bleibt nicht viel über: Anstelle der zahlenmäßigen Beschränkung der Studienplätze wird eine Verschärfung der Studieneingangsphase (STEOP) beschlossen, die dann selbst wiederum geändert wird.

Jänner 2012: Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) beginnt Gespräche mit SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl über eine geplante Studienplatzfinanzierung und damit einhergehende Zugangsbeschränkungen.

9. November 2012: Die Regierung einigt sich auf einen bis Ende 2015 befristeten Testlauf für die Studienplatzfinanzierung, für den in fünf besonders nachgefragten Studienfeldern (Informatik, Biologie und Biochemie, Architektur und Städteplanung, Pharmazie, Wirtschaftswissenschaften) zwischen 2013/14 und 2015/16 die Zahl der Studienanfängerplätze beschränkt wird. Die Gesamtzahl wird gesetzlich geregelt, die Plätze pro Uni zwischen den Hochschulen und dem Wissenschaftsministerium ausverhandelt.

18. Dezember 2012: Die EU-Kommission verlängert das Moratorium für die Quotenregelung für das Medizinstudium bis Ende 2016.

3. April 2013: Die Regierung einigt sich auf eine Reform der Lehrerausbildung, die spätestens ab 2016/17 auch für Lehramtsstudenten an Unis verpflichtende Aufnahmeverfahren vorsieht.

28. Mai 2015: Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) kündigt nach Evaluierung des Testlaufs zur Studienplatzfinanzierung an, die Regelung verlängern und auf weitere Fächer wie Jus und Chemie ausweiten zu wollen. Die SPÖ lehnt zumindest eine Ausweitung ab.

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