Studienplatzvergabe : Berliner Verfassungsgericht kippt Numerus Clausus für …

Das Berliner Verfassungsgericht hat die Vergabepraxis für bestimmte Studienplätze gekippt. Zulassungsbeschränkungen seien nur unter strengen formellen Ausnahmen statthaft, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Hochschulen müssten eine gleichmäßige und erschöpfende Auslastung der Universitäten gewährleisten. Nach Ansicht von Studentenvertretungen steigt mit dieser Entscheidung die Chance von Studenten, die gegen eine Ablehnung juristisch vorgehen, nachträglich einen Studienplatz zu bekommen.

Geklagt hatten zwei Bewerberinnen, die sich um einen Studienplatz für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Berliner Humboldt-Universität beworben hatten.

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