Psychotherapeuten in Ausbildung wehren sich gegen Ausbeutung an Kliniken

Berlin – Honorierung und Status der Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) müssen geklärt werden. Das fordern die PiA jetzt bundesweit bei einer Aktionswoche, die sich gegen die „unhaltbaren Zustände“ in psychiatrischen Kliniken während des praktischen Jahres wendet.

„Wir PiA haben ein fundiertes wissenschaftliches Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik abgeschlossen und erhalten während der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Psychotherapeuten sehr wenig oder gar keine Entlohnung“, sagte in Berlin der Sprecher der Bundeskonferenz PiA Robin Siegel. 

Gerade auch angesichts des zunehmenden Bedarfs psychotherapeutischer Versorgung der Bevölkerung sei es unverständlich, dass vonseiten der Politik  keine verbindlichen und angemessenen Regelungen geschaffen werden, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung  (DPtV), Barbara Lubisch, anlässlich des Protestes.

„Die PiA verdienen in dieser Situation unsere Solidarität“, bekräftigte die Bundesvorsitzende des VPP, Eva Schweitzer-Köhn. „Ohne angemessene Vergütung können sich die PiA ihrer verantwortungsvollen Arbeit nicht vollständig widmen, sondern müssen mit anderer Erwerbstätigkeit ihren Unterhalt sichern, das ist unhaltbar“, sagte Gerd Dielmann von Verdi.

Der Gesetzgeber hat mit dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) 1999 die Berufsbezeichnung gesetzlich geschützt und die Einbeziehung der Psychotherapie in das System der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Hinsichtlich der Ausbildung wurden aber viele Dinge nicht eindeutig festgelegt, sondern in einer ‚Grauzone‘ belassen.

„Das wird von Kliniken und Ausbildungsinstituten ausgenützt und missbraucht“, kritisiert Lubisch. Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen den Einsatz der angehenden Psychotherapeuten als eine Art Praktikanten, obwohl alle PiA vor Beginn ihrer Psychotherapie-Ausbildung schon einen akademischen Abschluss erworben haben.

Eingesetzt werden die PiA zu hochspezialisierten Aufgaben wie Befunderhebung, Indikationsstellung, Therapieplanung, eigenständige Durchführung von Einzel- und Gruppentherapien. Die Tätigkeit von PiA ist mit der von Assistenzärzten in der Weiterbildungszeit vergleichbar.

„Eine angemessene Vergütung wie im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst in Entgeltgruppe 13 TVöD festgelegt, sollte selbstverständlich sein“ forderte PiA-Sprecher Siegel. „Um die Unschärfen in den gesetzlichen Bestimmungen zu verbessern braucht es eine Reform des Psychotherapeutengesetzes. Darin sollte die Erteilung einer Behandlungserlaubnis vorgesehen werden, die einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Vergütung begründet“, fordert Lubisch. Der Protest der PiA findet in Berlin, Frankfurt/Main, Hannover und Köln statt. © pb/eb/aerzteblatt.de

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