Mehr Qualität bei familienrechtspsychologischen Gutachten

Der Parlamentarische Abend am Mittwoch, den 2. Dezember 2015, in Berlin brachte Wissenschaft, Politik und Praxis zusammen.


In den vergangenen Jahren hatten umstrittene Urteile und Studien die Diskussion um die Qualität familienrechtspsychologischer Gutachten in den Fokus der medialen und politischen Öffentlichkeit gerückt. Im Koalitionsvertrag vereinbarten die Regierungsparteien „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu wollen.
Zahlreiche Mitglieder des Bundestages sowie Vertreter der Ministerien und aus Wissenschaft und Praxis folgten Anfang Dezember der Einladung der Sektion Rechtspsychologie im BDP und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs): Beim Parlamentarischen Abend zum Thema „Qualitätsstandards von familienrechtspsychologischen Gutachten“ diskutierten sie die nun vorliegenden Mindeststandards sowie weitergehende gesetzgeberische Aktivitäten.

Mehr Lehre und Forschung in der Rechtspsychologie

Die Gastgeberinnen Dr. Anja Kannegießer, Vorsitzende der Sektion Rechtspsychologie BDP, und Prof. Andrea Abele-Brehm, Präsidentin der DGPs, stellten die neu entwickelten Mindestanforderungen an Gutachten im Familienrecht vor, betonten die erfolgreiche Arbeit des BDP und der DGPs in der Qualifikation von Gutachtern und unterstrichen die Bedeutung des interdisziplinären Austausches für die Rechtspsychologie. Um die Qualitätssicherung weiter voranzutreiben, bedürfe es aber auch eines Ausbaus der Lehrstühle für Rechtspsychologie bzw. rechtspsychologische Diagnostik sowie der Drittmittel für die Forschung im Bereich der Rechtspsychologie an den Universitäten.

Betrachtung aus verschiedenen Blickwinkeln

Mit den eingeladenen Keynotes von Prof. Gabriele Britz, Richterin am Bundesverfassungsgericht, Prof. Max Steller, Professor für forensische Psychologie a.D., und Dr. Axel Bötticher, Richter am Bundesgerichtshof a.D., wurde die Thematik nochmals aus unterschiedlichen Blickwinkeln erläutert. Dr. Sabine-Sütterlin-Waack, Berichterstatterin für Familienrecht der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, und Dr. Stefanie Hubig, Staatssekretärin im Bundesministerium, begrüßten die neuen Mindestanforderungen für Gutachten im Kindschaftsrecht.

Gesetzentwurf im Parlamentarischen Verfahren

Der am 16. September 2015 vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist inzwischen Gesetzentwurf und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Dr. Anja Kannegießer, die den Konsensprozess federführend koordinierte, zieht ein sehr positives Resümee: „Heute Abend hat sich wieder gezeigt, wie wichtig der interdisziplinäre Austausch ist. Denn als psychologische Gerichtsgutachter arbeiten wir an der Nahtstelle zum Recht und brauchen das Wissen über Anforderungen und Inhalte anderer Fachgebiete. Besonders freut uns, dass auch die positive Bedeutung und Wirkung von Gutachten im Rechtswesen herausgestellt wurde. Denn sie helfen, gute Lösungen für Familien und vor allem für das Kind zu finden.”

15. Dezember 2015
Quelle: Sektion Rechtspsychologie im BDP
Foto: © Clemens Bilan

Weitere Beiträge zum Thema

Ausführlicher Bericht zum Parlamentarischen Abend [PDF]

Interview mit Frau Prof. Abele-Brehm und Frau Dr. Kannegießer [PDF]

„Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ [PDF]

Link zum Gesetzentwurf

Fachzeitschrift „Praxis der Rechtspsychologie”

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