Kellnern oder klagen – saarbruecker

Vor einem Jahr stand Katharina Sachs (Name von der Redaktion geändert) vor dem Nichts. Nach drei Jahren sollte ihr Traum, klinische Therapeutin zu werden, auf einmal zu Ende sein. Schuld daran war ihre Psychologie-Bachelornote von 2,6: „Damit hätte ich an keiner einzigen Uni einen Masterstudienplatz bekommen“, sagt Sachs. Doch der Bachelor sei in ihrer Fachrichtung vollkommen nutzlos, sagt die Studentin: „Damit bin ich ungefähr so qualifiziert wie ohne Abschluss.“

Sie ging zu einer Anwältin – klagte und hatte Erfolg: Heute studiert die 23-Jährige Psychologie in einem Masterstudiengang an der Saar-Universität. Der Preis dafür: Knapp 2000 Euro Anwalts- und Prozesskosten. Viel Geld für Sachs, die ihr Bafög mit einem Kellner-Job und beim Unternehmen ZF am Fließband aufstockt. „In gewisser Weise hab ich also auch dafür gearbeitet – mit Schichtdienst und pauken“, grinst sie. Aus Angst vor den Vorurteilen späterer Arbeitgeber möchte sie ihren echten Namen trotzdem lieber nicht in der Zeitung lesen. „Schlussendlich habe ich mir den Studienplatz ja gekauft“, sagt sie. Trotzdem ist sie der Meinung, dass sie sich zu Recht eingeklagt hat. „Ein System, in dem man mit einer 2,6 aussortiert wird, ist doch krank“, sagt die Studentin.

Der Kern ihres Problems sei die Bologna-Reform, mit der alle Studiengänge in Deutschland in ein zweistufiges Studienabschluss-System (Bachelor und Master) aufgeteilt wurden. Doch nicht in allen Fächern mache diese Aufteilung Sinn, kritisiert Sachs. Im Fach Psychologie sei der Bachelor zum Beispiel nichts wert. Doch auf zwei Bachelorabsolventen in der Psychologie kommt in Deutschland nur etwa ein Masterplatz. „Da hat sich eine enorme Existenzangst aufgebaut, als ich sah, dass ich diesen Beruf niemals ausüben kann und drei Jahre lang für nichts studiert hatte“, berichtet die 23-Jährige. Sachs stand vor der Wahl: Studienabbruch und kellnern – oder klagen. Die Entscheidung sei ihr leicht gefallen. Noch bevor sie sich auf regulärem Weg an insgesamt zehn deutschen Unis für einen Masterplatz bewarb, reichte sie die Klage ein.

Studienplatzklagen, so zeigte ihr ein Blick ins Internet, sind in Deutschland ein Geschäftszweig. Die Verfahren sind hochstandardisiert, zahlreiche Kanzleien haben sich auf das Thema spezialisiert.

So wie die Saarbrücker Kanzlei von Wolfgang Zimmerling. Er klagt seit über 30 Jahren bundesweit Studienplätze ein. Alle Klagen beruhen auf derselben rechtlichen Grundlage, so der Anwalt: Jeder Deutsche hat ein Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte und des Berufs. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1972 verpflichtet die Hochschulen, ihre Aufnahmekapazitäten voll auszuschöpfen. „Dies ist der juristische Hebel, an dem jede Studienplatzklage ansetzt“, erläutert Zimmerling. Gelingt es ihm, einer Hochschule nachzuweisen, dass sie weniger Studenten aufgenommen hat, als Studienplätze möglich sind, muss diese ihre Kapazität nach oben korrigieren. Der NC und die Anzahl der Wartesemester seien dann völlig gleichgültig für den Erfolg einer Klage, so Zimmerling.

Die meisten seiner Mandanten klagen sich im Fach Medizin ein. „Vorrangig Ärztekinder“, beschreibt er sein Klientel. „Die Leute, die ich vor 30 Jahren eingeklagt habe, deren Kinder klage ich jetzt auch ein.“ Über 1000 Klagen in der Medizin und der Zahnmedizin muss allein die Saar-Uni Jahr für Jahr abarbeiten. „Ein Riesenaufwand“, sagt Uni-Sprecherin Friederike Meyer zu Tittingdorf. Und nur knapp fünf Prozent davon seien im Schnitt erfolgreich.

Der Fall von Katharina Sachs bildet dagegen die Ausnahme. Ihr Fach gehört zu den sogenannten Exoten, den Fächern, die sich im Bereich Studienplatzklagen kaum in der Statistik niederschlagen. „Für Exoten genügt es meist, eine einzige Uni zu verklagen“, sagt Rechtsanwalt Zimmerling. Für die Master-, Bachelor- und Lehramtsstudiengänge schätzt er die Erfolgschancen einer Klage auf etwa 90 Prozent.

Für das Fach Medizin rät er seinen Mandanten dagegen, 15 bis 20 Hochschulen gleichzeitig zu verklagen. Das erhöht einerseits die Chancen – aber auch die Kosten. „Das ist dann schon eine Art sozialer NC“, sagt Zimmerling. Mit bis zu 20 000 Euro müssen seine Mandanten für eine solche Mehrfachklage rechnen – je nachdem, wie lange das Verfahren dauert.

Und es kann dauern. Zimmerling berichtet von einem Fall, in dem er seit vier Jahren auf die mündliche Verhandlung warte. „Der Mandant ruft alle zwei Wochen bei mir an.“ Komme dann nach acht oder neun Semestern die Zusage, so müssen die Kläger rückwirkend auch noch die Studiengebühren zahlen. „Die Unis versuchen eben mit allen Mitteln, Klagende schon im Voraus abzuschrecken“, sagt Zimmerling.

Katharina Sachs hatte dagegen Glück. Bei ihr kam es gar nicht erst zur Gerichtsverhandlung, sondern es gab einen Vergleich mit der Uni. Pünktlich zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn hatte sie ihren Zulassungsbescheid im Briefkasten.

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