Jugendwahn und der Geruch des Betrugs



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Jugendwahn und der Geruch des Betrugs

Hunderte Chinesen reisen jährlich in die Schweiz, um sich einer exotischen Therapie mit tierischen Frischzellen zu unterziehe. Die Gesundheitsbehörden schauten lange zu, obwohl die Methode bereits verboten war.

Die Extrakte für die Frischzellentherapie werden meist aus Föten oder der Plazenta von Schafen gewonnen. Foto: Alamy

Die Extrakte für die Frischzellentherapie werden meist aus Föten oder der Plazenta von Schafen gewonnen. Foto: Alamy

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Der Traum ewiger Jugend treibt jährlich Hunderte Chinesen in die Schweiz. Von Agenten in China angeworben und vermittelt, unterziehen sie sich in Privatkliniken am Genfersee und in der Walliser Bergwelt sogenannten Zelltherapien. Die Behandlungen mit angeblichem Anti-Aging-Effekt kosten Zehntausende Franken. Die Präparate werden meist aus Organen von Schafföten oder der Schafplazenta gewonnen. Ärzte spritzen sie Klienten als tierische Frischzellen oder auch als pharmazeutisch behandelte Organzellextrakte in den Gesässmuskel.

Wie sehr gerade Chinesen auf Zellbehandlungen stehen, hat Alt-Botschafter Blaise Godet aus nächster Nähe beobachtet. Godet, der seine Diplomatenkarriere 2012 in Peking beendete, fielen die unzähligen Visaanträge reicher Chinesen, auch von Stars, für Kuraufenthalte in der Schweiz auf. Allein im Jahr 2011 stellte die Botschaft 80 Prozent der 913 erteilten Visa zu diesem Zweck aus.

Botschafter warnte Bern

Godet empfing auch Verwaltungsrats­delegationen Schweizer Kliniken, bei denen Chinesen mit dabei waren. «Sie bewarben die Therapien wie Hotelaufenthalte», erinnert er sich. Obwohl Godet realisierte, dass die Therapien ein Millionengeschäft sind, war er beunruhigt. Er sagt: «Ich sah ein Reputationsrisiko, denn bliebe eines Tages ein berühmter Chinese auf einem Schweizer Klinikbett liegen, käme die Schweiz an die Kasse.»

Dazu kam: In China tauchten Agenten auf, die in betrügerischer Weise für Schweizer Kliniken warben und Geld für Therapiereisen kassierten, die gar nie stattfanden. Und Touristen landeten in der Schweiz bei Ärzten oder in Kliniken, die nie in Werbungen aufgetaucht waren. TA-Recherchen ergaben, dass ein Waadtländer Arzt jüngst Strafanzeige eingereicht hat, weil eine chinesische Reisefirma ohne sein Wissen mit seinem Profil warb. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft untersucht den Fall.

Botschafter Godet teilte sein Unbehagen wiederholt dem Aussendepartement mit und bekam gemäss eigenen Angaben stets dieselbe Rückmeldung: «Merci, Herr Botschafter, wir können leider nichts unternehmen. Für Wellness sind die Kantone zuständig. Wir betrachten das nicht als Gesundheitsproblem, für das der Bund verantwortlich wäre.»

Krankheiten vom Tier zum Menschen übertragen

Doch Godets Sorgen waren nicht unbegründet. Vor einem Monat schrieben das BAG und Swissmedic in einem Mediencommuniqué: «Die eingesetzten Produkte sind nicht zugelassen und stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.» Es könnten Viren, Bakterien und Prionen von Tieren auf Menschen übertragen werden. Die Kantone sind seit Ende 2014 angehalten, gegen Anbieter sogenannter Zelltherapien vorzugehen. Warum kommt die Einsicht erst jetzt?

Urs Schneeberger, beim BAG Leiter der Sektion Heilmittelrecht, sagt: «Bis zur Schaffung des Heilmittelgesetzes im Jahr 2002 durfte man Frischzellenprä­parate zulassungsbefreit herstellen. Seit der vorgezogenen Gesetzesrevision im Jahr 2010 ist selbst die zulassungsfreie Herstellung von inaktiven Organzell­extrakten nicht mehr erlaubt.» Schneeberger betont: Es habe seine Zeit gebraucht, bis die Kantone ihre Gesetze und den Vollzug dem Bundesgesetz angepasst hätten.

Die Verabreichung lebender Frischzellen untersteht heute dem Transplantationsgesetz und muss vom BAG be­willigt werden. Organzellextrakte wiederum müssen von Swissmedic beurteilt und zugelassen werden. Die Aufsicht für die Anwendung von Arzneimitteln wiederum liegt bei den Kantonen.

Doch wissen die Gesundheitsbehörden überhaupt, welche Präparate vorab in Westschweizer Privatkliniken verabreicht und von Ärzten in Behandlungszimmern von Nobelhotels quasi en passant gespritzt werden?

Niehans und der Papst

Dass Zelltherapien vor allem in der Romandie verbreitet sind, hat historische Gründe. 1931 spritzte der 48-jährige Chi­rurg Paul Niehans einer Bäuerin, deren Nebenschilddrüsen bei einer Kropfoperation beschädigt wurden, zerstückelte, in einer isotonischen Salzlösung aufgeschwemmte Nebenschilddrüsen eines Tieres. «Die Krämpfe lösten sich. Die Sterbende war gerettet», berichtete Niehans und feierte seinen Eingriff fortan als «Geburtsstunde der Zelltherapie». In Clarens bei Montreux gründete er eine Privatklinik: die Klinik La Prairie. Obwohl es damals (wie heute) keinen klinischen Nachweis für den Nutzen von Frischzellenpräparaten gab, galt Niehans Behandlungsmethode als hoch wirksam. Zu seinen Patienten gehörte auch der an den Folgen eines Speiseröhrenrisses an Schluckauf leidende Papst Pius XII. und andere Celebrities der damaligen Zeit.

Diverse Ärzte um Montreux begannen Frischzellen zu spritzen. Kliniken entstanden, darunter eine, die Niehans’ Namen trug. La Prairie ist aber die erfolgreichste Klinik geblieben und gilt gerade in China als das berühmteste Frisch­zellen­therapie­zentrum der Schweiz – obwohl sie gemäss eigener Angabe keine solchen Präparate mehr injiziert.

Das war noch vor wenigen Jahren anders. Gemäss TA-Recherchen spritzten La-Prairie-Ärzte Patienten während Jahrzehnten in der klinikeigenen Apotheke hergestellte Schafzellenpräparate. Die Schweizer Heilmittelaufsicht war informiert. Das Ziel war die Erforschung eines neues Medikaments gegen Krebs, an dem sich Forscher aus ganz Europa beteiligten. Gemäss einem ins Projekt involvierten Arzt soll auch der Pharmakonzern Roche in die Forschung investiert haben. Klinische Studien wurden aber nie gemacht. Sie hätten zu viel gekostet.

Die Wende kam mit dem Rinderwahnsinn

Die Wende kam 2004 nach dem Ausbruch des Rinderwahnsinns. Eines Tages tauchte Kantonsapothekerin Anne-Sylvie Fontannaz in Begleitung eines Inspektors für Medikamentensicherheit in der Klinik auf und ordnete an, keine Frischzellenpräparate mehr zu spritzen. Also entschied die Klinik, Kapseln zu produzieren, die Klienten heute oral einnehmen. Sie werden als Nahrungsmittel und nicht als Medikament definiert.

La-Prairie-Chefarzt Adrian Heini sagt: «Die Klinik begrüsst es, dass die nationalen Gesundheitsbehörden bezüglich der medizinischen Behandlungsmethoden Klarheit geschaffen haben. Das Gesetz muss respektiert werden. Die Risiken sind objektiv erkannt.»

Aber andere Kliniken spritzten weiter Zellprodukte – und tun dies vielleicht heute noch. Ein Arzt sagt: «Patienten, die sich früher andernorts behandeln liessen, hätten ihn über Injektionen informiert.» Mehrere Quellen sprechen unabhängig voneinander von Behandlungszimmern in einem Luxushotel in Montreux (Name der Redaktion bekannt), in denen Klinikärzte Frischzellenpräparate spritzten. Doch keine der von BAG und Swissmedic via Kantonsapotheker kontaktierten Kliniken hat sich dazu bekannt. Gemäss der Waadtländer Kantonsapothekerin Anne-Sylvie Fontannaz gibt es im Kanton zudem eine Schweinemästerei, die Tiere speziell für die Produktion von Zellpräparaten hält.

Im Internet warben einzelne Kliniken noch bis vor wenigen Tagen explizit für Frischzellentherapien. Inzwischen sind die Hinweise gelöscht worden, weil Swissmedic dies so verfügt hat – bei Androhung eines Strafverfahrens.

Spielraum bei Rechtsprechung

Der Umgang mit Zelltherapien ist für die Behörden nicht einfach. Peter Balzli, Sprecher von Swissmedic, sagt: «Es sind Fälle von Zelltherapien denkbar, die ­unter Umständen nicht strafbar sind. Spritzt ein Arzt ein Präparat und gibt er zugleich ein Heilsversprechen ab, würde er wohl von einem Richter verurteilt. Selbst das einfache Spritzen in einer Klinik durch einen Arzt ist im Prinzip bewilligungspflichtig.» Doch händigt der Arzt eine Pastille aus, ohne dem Patienten eine bestimmte medizinische Wirkung zu versprechen, käme er wohl straffrei davon, so Balzli.

Swissmedic hat vier Strafverfahren in Gang gebracht und ist in einer Affäre an eine kantonale Aufsichtsbehörde gelangt. Ein Fall betrifft einen Medikamentenhändler aus Genf, wie die dortige Staatsanwaltschaft bestätigt. Ein weiteres Verfahren läuft gegen den Chefarzt der Paracelsus-Klinik in der Lustmühle in Appenzell Ausserrhoden. Ihn verdächtigt der untersuchende Staatsanwalt, ein nicht zugelassenes Organzellextrakt abgegeben und damit gegen das Heilmittelgesetz verstossen zu haben. Der Chefarzt bestritt dies gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF. Doch die Sache könnte für ihn allenfalls unangenehm werden. Denn in der Reportage von SRF zieht er vor laufender Kamera ein Zellprodukt in eine Spritze auf und sagt: «Dieses Medikament nützt gegen Burn-out, Potenzprobleme, stoppt aber auch unheilbare Krankheiten, zum Beispiel MS.» Damit gibt er wohl ein Heilsversprechen ab. Swissmedic sagt: «Dieses Medikament haben wir nicht freigegeben.» Es ist genau die Situation, die Swissmedic als strafbar einstuft. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 24.04.2015, 23:20 Uhr


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2 Kommentare

Ursula Haass


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Was soll man dazu sagen? Jeder Mensch, der nicht in der Lage ist - egal, warum - in Würde alt zu werden, tut mir leid! Nach der Jugend ist er sein ganzes restliches Leben unglücklich und immer voller Neid auf alle, die jünger als er selbst sind!

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Hans Maag


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Während die Kuren von Dr. Niehans nur den Patienten schaden könnten führt die Verwendung von Hörnern des Nashorns als Aphrodisiakum zum Aussterben dieser Tiergattung. Was ist schlimmer, Menschen die ihre Therapie selbst wählen oder Tiere, die geschossen werden weil sie ein senkrecht stehendes Horn auf der Nase haben?

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