Die Willensfreiheitsverwirrung: Über "Mein Gehirn war’s"


Warum Gehirnursachen unseres Verhaltens kein Entschuldigungsgrund sind - Teil 1

Ist die Hirnforschung dazu in der Lage, unser Rechts- und Moralsystem umzustürzen? Kann ein Verweis auf Gehirnkausalität jemandes Missetaten moralisch oder rechtlich entschuldigen? Diese psychophilosophische Analyse erklärt, warum "Mein Gehirn war's" keine Entschuldigung ist.

Seit ungefähr einem Jahrzehnt diskutieren Wissenschaftler auf der ganzen Welt, ob neurowissenschaftliche Funde das moralische oder rechtliche Fundament unserer Gesellschaft ins Wanken bringen können. Manche behaupten oder befürchten, dass wir in dem Maße, in dem Ursachen für unser Verhalten im Gehirn entdeckt werden, Menschen weniger verantwortlich für ihr Verhalten halten und dementsprechend auch für weniger tadelns- oder lobenswert für ihre (Misse-)Taten halten.

Tatsächlich gibt es sogar ein neues Forschungsgebiet, manchmal als "Neurorecht" bezeichnet, das sich diesen Fragen widmet - aber auch praktischeren Fragen wie derjenigen, ob Lügendetektion mit neurowissenschaftlichen Mitteln möglich ist. Dieses Jahr erscheinen zwei neue Sammelbände, International Neurolaw, herausgegeben von Tade Spranger von der Universität Bonn, und Neuroscience and Legal Responsibility, herausgegeben von Nicole Vincent von der Macquarie Universität (Australien). Das International Journal of Law and Psychiatry widmete diesem Themenfeld gerade eine ganze Sonderausgabe.

Es gab schon früher deterministische Sichtweisen…

Manche dramatisierten die möglichen Folgen neurowissenschaftlicher Erkenntnisse und sagten schon eine "Neuro-Revolution" voraus, siehe zum Beispiel Zack Lynchs gleichnamiges Buch (vom Autor hier kritisch rezensiert). Mit Blick auf die Möglichkeit, unser moralisches und rechtliches System umzustürzen, ist etwas Wissen um den historischen Kontext dieser Debatte hilfreich.

Schon Philosophen der Stoa in der griechischen und römischen Antike dachten, dass unser Verhalten durch Naturgesetze festgelegt ist. Später diskutierten christlich-theologische Philosophen verschiedene Varianten göttlicher Prädestination und im Laufe des 19. Jahrhunderts gab es im Angesicht neuer Erkenntnisse der Naturwissenschaften einen Materialismusstreit. Damalige Entdeckungen waren als Hinweis darauf interpretiert worden, dass wir Menschen nichts anderes sind als anspruchsvolle Maschinen, dass es sich mit den Gedanken zum Gehirn so verhält wie mit dem Urin zu den Nieren, um eine berühmte Wendung des Physiologen Carl Vogt (1817-1895) aufzugreifen.

Also ist das späte 20. und frühe 21. Jahrhundert nicht die erste Zeit, in der Menschen als in den kausalen Fluss der Natur eingebettet angesehen werden, und viele große Wissenschaftler und Philosophen haben bereits Überlegungen dazu angestellt, ob diese Sichtweise mit einem anspruchsvollen Verständnis menschlicher Freiheit vereinbart werden kann. Ferner haben Philosophen des Geistes in den letzten Jahrzehnten schon viele Varianten der sogenannten Identitäts- oder reduktionistischen Theorien diskutiert, die den Geist mit dem Gehirn gleichsetzen oder psychische Prozesse vollständig und ausschließlich mithilfe von Gehirnprozessen erklären wollen.

…dennoch gab es keine Neuro-Revolution

Offensichtlich ist das alles passiert, auch ohne dass die soziale Ordnung umgestürzt worden wäre; es gab bisher keinen Neuro-Widerhall, der auch nur in Ansätzen mit den Folgen beispielsweise der gegenwärtigen Finanzkrisen vergleichbar gewesen wäre. Es gingen keine Menschen auf die Straße, um zu protestieren, dass Moral und Recht ungerecht sind, dass wir Menschen zur Verantwortung ziehen, während sie tatsächlich gar nicht verantwortlich sind. Es ist eine Frage für sich, ob und wenn ja was die Neurowissenschaft Neues zu dieser Debatte beigetragen hat. Hier soll es aber weiter um die rechtlichen Aspekte gehen und insbesondere um die Frage, ob Verhaltensursachen im Gehirn Menschen entschuldigen würden, die ein Verbrechen begangen haben; Menschen, die - in anderen Worten - behaupten würden, dass es ihr Gehirn war.

Vor wenigen Wochen haben zwei US-amerikanische Psychologen, John Monterosso von der University of Southern California und Barry Schwartz vom Swarthmore College, eine entsprechende Kolumne in der New York Times veröffentlicht. Sie warnen im Kontext der gegenwärtigen Debatte um Neurowissenschaft und Recht davor, dass Menschen einem "naiven Dualismus" zum Opfer fallen könnten, einer falschen Unterscheidung zwischen psychischen und Gehirnursachen.

Sie haben tatsächlich eine sorgfältig durchgeführte Verhaltensstudie publiziert, in der Versuchspersonen Fallgeschichten mit kriminellem (Brandstiftung, Mord) oder möglicherweise anderweitig problematischem (zu viel essen, zu wenig Durchsetzungsvermögen haben) Verhalten beurteilen sollten. Dabei variierten die Psychologen drei Faktoren, nämlich erstens die Uniformität, das heißt, mit welcher Wahrscheinlichkeit Personen mit einem bestimmten Merkmal (sozial oder physiologisch, s.u.) diese Handlung ausführen, zweitens Abschreckung, das heißt, inwiefern die Personen sich von Gedanken über die Folgen ihres Handelns beeinflussen lassen, und drittens den Erklärungstyp, das heißt, ob die Veranlagung zu dem Verhalten anhand sozialer oder physiologischer Ursachen erklärt wurde.

Gehirnursachen wurden als Entschuldigungsgrund missverstanden

Als die Versuchspersonen die Schuldhaftigkeit solcher Handlungen beurteilen sollten, hatte der dritte Faktor, der Erklärungstyp, den stärksten Effekt auf die Beurteilung. Tatsächlich wurden die Verhaltensweise als weniger schuldhaft angesehen, wenn sie physiologisch anstatt sozial erklärt worden waren. In den Worten der Psychologen:

…wenn eine physiologische Erklärung gegeben war, tendierten die Versuchspersonen dazu, den Körper als die Ursache des Verhaltens anzusehen und die Motivation als weniger relevant. Das führte dazu, das Verhalten als weniger willentlich zu betrachten.

Ein Beispiel ist das (angenommene) Verhalten eines Joe, der "einem Kassierer wiederholt gegen den Kopf getreten hat, nachdem dieser auf den Boden gefallen war", und der anschließend an den Verletzungen starb. Die Versuchspersonen fanden dieses Verbrechen weniger schuldhaft, wenn ihnen die Information gegeben worden war, dass Joe ein chemisches Ungleichgewicht in seinem Gehirn hatte, das mit Gewalt im Zusammenhang steht. Der Vergleichsfall war hier dasselbe Verhalten eines Joes, der jedoch aufgrund erfahrener brutaler Kindesmisshandlung ein erhöhtes Risiko zu Gewalttaten hatte.

Man sollte dabei jedoch berücksichtigen, dass es sich hier, wie so oft in der Wissenschaft (und wie so oft in der Wissenschaftskommunikation verschwiegen), um keinen absoluten, sondern um einen relativen Unterschied handelt. So betragen die Durchschnittswerte auf einer Fünf-Punkte-Skala für die Schuld 3,43 (physiologisch) gegenüber 3,78 (sozial). Die Versuchspersonen fanden den Mord also in beiden Fällen allgemein schuldhaft, jedoch etwas weniger, wenn sie mit dem chemischen Ungleichgewicht im Gehirn als mit der erfahrenen Kindesmisshandlung in Zusammenhang gebracht worden war.

Verursachte Handlungen werden nicht entschuldigt

Die Psychologen Monterosso und Schwarz kritisieren diese Unterscheidung - zu Recht. Nicht nur die Hirnforschung, sondern auch die Psychologie und Soziologie haben Ursachen menschlichen Handelns erforscht, übrigens schon lange vor der Erfindung von Gehirnscannern. Die erfahrene Kindesmisshandlung des (angenommenen) Joes würde sein Gehirn beeinflusst haben und, wenn dieser ein chemisches Ungleichgewicht gehabt hätte, dann hätte dieses die Folge einer Kindesmisshandlung oder anderer sozialer, genetischer oder neuronaler Geschehnisse sein können.

Anders formuliert: Wenn wir dächten, dass Verursachung Menschen entschuldigt, was würde sie dann beschuldigen? Wahrhaft unverursachte Zufallshandlungen? Nein, die rechtliche Unterscheidung ist nicht die zwischen verursachten und unverursachten, deterministischen und indeterministischen Handlungen, sondern zwischen Handlungen, die wirklich entschuldigenden Bedingungen unterliegen oder nicht. Stephen Morse von der University of Pennsylvania ist nicht müde geworden zu erklären, dass

in einer Welt allgemeiner Verursachung oder Determinierung kausale Mechanismen in dieser Hinsicht ununterscheidbar sind und biologische Verursachung keine größere Bedrohung für unsere Lebenshoffnungen erzeugt als psychologische oder soziale Verursachung. Für die Zwecke der metaphysischen Willensfreiheitsdebatte ist eine Ursache bloß eine Ursache, ob sie biologisch, psychologisch, soziologisch oder astrologisch ist.

In diesem Aufsatz mit dem vielsagenden Titel "Das Scheinproblem der Willensfreiheit in der forensischen Psychiatrie und Psychologie" nennt Morse es ein Kriterium für ein "Willensfreiheitsverwirrungssyndrom", wenn jemand behauptet, Verursachung würde eine Tat entschuldigen oder die Verantwortung dafür mindern. In einer ganzen Reihe von Rechtssystemen weltweit werden Menschen als rechtlich verantwortlich angesehen, solange sie minimal rational sind, das heißt, grob gesagt, solange sie hinreichend zur Selbstkontrolle fähig sind und Wissen über die Natur und die Falschheit ihrer Handlung besitzen.

Zwei Beispiele: Unter bestimmten Bedingungen des Zwangs oder von Wahnvorstellungen kann jemand tatsächlich für schuldunfähig erklärt werden. Beispielsweise könnte jemand überzeugend damit bedroht werden, dass man seine Familie ausrottet, falls er nicht ein bestimmtes Verbrechen ausführt, etwa ein Paket mit Kokain über die Grenze schmuggelt; oder jemand könnte an Wahnvorstellungen leiden und glauben, dass sein Chef von einem bösen Dämon besessen ist und die Menschheit ausrotten wird, falls man ihn nicht gewaltsam stoppt. Es geht jedoch in keinem dieser Fälle darum, dass das Verhalten unverursacht ist; im Gegenteil beschreiben sie Ursachen, die als Entschuldigungsgründe anerkannt werden können, nämlich Zwang oder Wahnvorstellungen.

Verursachung bedroht unsere soziale Ordnung nicht

Also selbst wenn Neurowissenschaftler dazu in der Lage wären, perfekte Ursachen für all unsere Handlungen zu identifizieren - was sie zurzeit nicht sind und wir können auch nur darüber spekulieren, ob sie es jemals sein werden -, dann würde dies das Fundament unseres Moral- und Rechtssystems nicht bedrohen. Insbesondere in Jurisdiktionen, in denen Geschworene damit beauftragt werden, jemandes Verantwortlichkeit oder Schuldfähigkeit für ein Verbrechen zu beurteilen, sollte Monterossos und Schwartzens Kritik des "naiven Dualismus" aber ernst genommen werden. Geschworene würden dann idealerweise darüber informiert, dass Gehirnursachen in keiner Weise mehr oder weniger entschuldigen oder beschuldigen als soziale Ursachen.

Damit können wir festhalten, dass nicht Verursachung allgemein, sondern das Vorliegen eines echten Entschuldigungsgrunds vor Gericht entscheidend ist. Damit kommen prinzipiell alle Sozial- und Verhaltenswissenschaften als fachliche Quelle infrage, in der Praxis sind es häufig Psychologen und Psychiater mit forensischen Zusatzqualifikationen. Inwieweit Neurowissenschaftler diese Funktion übernehmen können, wird sich in Zukunft zeigen. Im zweiten Teil wird es darum gehen, inwiefern Gehirnabbildung und neurowissenschaftliche Erklärungen heute schon das Urteilen von Laien und Richtern beeinflusst.

In der Telepolis-Reihe ist das Buch von Stephan Schleim, Assistant Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie an der Universität Groningen (Niederlande), erschienen: Die Neurogesellschaft. Wie die Hirnforschung Recht und Moral herausfordert (216 Seiten, 18,90 Euro).

Der Autor hinterfragt, ob die Entdeckungen der Neurowissenschaften über die Natur des Menschen unsere Gesellschaft verändern werden und ob neue technische Entwicklungen direkt in unsere Gehirne eingreifen? Im Buch werden die weitreichenden Aussagen der Neurowissenschaften über Mensch und Gehirn auf den Prüfstand gestellt. Es führt von den einschlägigen Experimenten zu den aktuellen Gerichtsentscheidungen. Am Ende steht die Frage: Geht es in der Neurogesellschaft um die Hirnforschung selbst oder die Autorität mancher Hirnforscher?

Zuvor ist von Stephan Schleim in der Telepolis-Reihe das Buch Gedankenlesen. Pionierarbeit der Hirnforschung erschienen.











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