Uni-Zugang – Vom EuGH-Verfahren bis heute
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Wien (APA) - An Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien bzw. Hochschulen, Kunstunis und in den Sportwissenschaften gibt es seit jeher Zugangsbeschränkungen. An den wissenschaftlichen Universitäten wurden sie erst nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 2005 eingeführt. Im Folgenden ein Überblick über die Entwicklung des Uni-Zugangs vom Verfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bis heute:
31. März 2003: Die EU-Kommission klagt Österreich wegen der Diskriminierung anderer EU-Bürger beim Uni-Zugang. Österreichische Studenten müssen nur das Zeugnis der Hochschulreife >>>