Änderungen nach bereits einem Jahr

In Österreich ein Studium zu beginnen ist in der Regel der Startschuss für bürokratische Wirren. Im Hinblick auf einen Studienbeginn im Herbst sind diesmal neue Anmeldefristen zu beachten - Studienanfänger an vielen Unis müssen früher als bisher inskribieren. Die erst letztes Jahr eingeführte Voranmeldung wurde wieder abgeschafft und durch diese Neuregelung der Inskriptionsfristen ersetzt.

Wer sich also erstmals für ein Bachelor- oder Diplomstudium einschreibt, der sollte das bis spätestens 5. September tun. Die Anmeldefristen einiger großer Universitäten wie der Uni Wien, der WU Wien und der Uni Salzburg haben bereits am Montag letzter Woche (18. Juni) begonnen.

Das Ende der Frist, der 5. September, ist jedoch an ein halbes Dutzend Ausnahmeregeln geknüpft. Diese erlauben gegebenenfalls eine Ausweitung der Frist bis 30. November: Sollte man als Studienanfänger etwa glaubhaft machen können, vor einem „unvorhersehbaren oder unabwendbaren Ereignis“ betroffen oder nachweislich „aufgrund von Berufstätigkeit oder Praktika“ an einer Einhaltung der Frist gehindert gewesen zu sein, wie es auf der offiziellen Informationsplattform der Universitätenkonferenz (uniko) und des Wissenschaftsministeriums heißt.

Das gilt auch für jene, die bis 31. August im Zivil- oder Präsenzdienst beschäftigt waren. Auch bei einem Auslandsaufenthalt und unter Vorlage zwingender Gründe für eine Verhinderung könne man sich laut Regelwerk auf eine Ausnahme berufen. Ausnahmen gelten auch für jene, die erst zum Nachtermin im Herbst die Matura absolvieren.

Eigene Fristen für Studien mit Eignungstests

Freilich gibt es außerdem noch eine universitär hausgemachte Ausnahme, denn für alle Unis mit Eignungstests gelten wiederum eigene, mitunter völlig abweichende Fristen; der einheitliche Termin 5. September ist also da facto nur an elf der 21 österreichischen Universitäten bindend. Zusätzlich gelten eigene Fristen in jenen Studien, in denen es Aufnahmeprüfungen gibt, etwa Psychologie, Publizistik und Sportwissenschaften. Die Inskriptionsfrist ist also generell weiterhin von Uni zu Uni - de facto teilweise auch von Institut zu Institut - verschieden.

Und zur Zitterpartie einer Aufnahmeprüfung kommt auf diesem Wege noch die Vorgabe, sich noch früher anzumelden: Will man sich etwa an der Uni Wien für das Bachelorstudium Psychologie oder das Bakkalaureatsstudium Publizistik- und Kommunikationswissenschaften vormerken, so muss das schon zwischen 18. Juni und 3. August geschehen, denn die Aufnahmeprüfung findet am 5. September statt, der eigentlichen Deadline für reguläre Inskription.

Fristen für Zulassungsprüfungen kürzer

Am Institut für Psychologie an der Uni Graz sieht es wiederum anders aus: Die Frist für das Bachelorstudium Psychologie läuft hier bereits, Deadline für eine Anmeldung ist gar schon der 31. Juli. Die Zulassungsprüfung findet am 4. September statt. Überhaupt sind hier Anmeldeformalitäten andere. In Salzburg ist es beispielsweise überhaupt erforderlich, sich vorab online zu registrieren.

Auch die Fristen für eine Vormerkung für Aufnahmeprüfungen für die Bachelorstudien Psychologie und Kommunikationswissenschaft sind mit 1. Juni bis 13. Juli wiederum eigens definiert. Sollte man bei einem Aufnahmeverfahren scheitern, und dies erst im September erfahren, gilt wiederum eine Ausnahme, denn dann ist eine spätere Inskription in ein - freilich anderes - Studium bis November möglich. Die Deadline 5. September ist damit unbedeutend.

An den Medizin- und Kunstunis gelten wiederum völlig andere Bestimmungen. An den Medizinunis Wien und Graz hatte die Anmeldung bereits im Februar zu erfolgen, ein großer Auswahltest am 6. Juli entscheidet über die Möglichkeit einer Zulassung. Bei Kunstuniversitäten sind generell Zulassungsprüfungen zu absolvieren.

Platzprobleme damit gelöst?

Die neue Regelung löst die erst im Studienjahr 2011/12 eingeführte generelle Voranmeldung ab, bei der sich alle Studierenden vor der eigentlichen Inskription online registrieren mussten. Die erhoffte „Planungssicherheit“ hätte das damals allerdings nicht eingebracht, wie es seitens der Verantwortlichen heißt.

Bisher habe sich der Großteil der Studienanfänger erst zwischen Mitte September und Anfang Oktober eingeschrieben, heißt es seitens der Universitätenkonferenz. Das habe dazu geführt, dass Anfang Oktober in großen Studienrichtungen bis zu 200 Studierende mehr gesessen seien als vorab zu erwarten war. Die Uni habe aber kurzfristig nicht mehr darauf reagieren und etwa Lehrveranstaltungen in größere Hörsäle verschieben können. Durch die Neuregelung soll man bei der Hörsaaleinteilung nun besser auf die große Zahl an Studierenden reagieren können. Während einer Vorlesung auf dem Boden sitzende oder vor dem Hörsaal stehende Erstsemestrige sollen im Idealfall damit der Vergangenheit angehören.

Töchterle: „Gewisse Verbesserungen“

Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle, die Universitätenkonferenz und die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) haben deshalb gemeinsam dieses neue Modell ausgehandelt, das laut dem Wissenschaftsminister „keine riesige Neuerung ist, aber gewisse Verbesserungen für alle an der Universität bringt“, wie es Töchterle formuliert. Die Planungssicherheit soll sich aber durch die Neukonzipierung jedenfalls verbessern. „Bisher haben die Universitäten erst Mitte Dezember gewusst, wie viele Anfänger im Oktober zu studieren beginnen. Das war ein unerträglicher Zustand“, begründete Töchterle die Änderung der bestehenden Regeln nach nur einem Jahr.

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Publiziert am 26.06.2012

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