Psychologen, Psychotherapeuten, Psychiater – wer darf was? Schon vor der aktuellen Diskussion um die Reform des Psychologengesetzes herrschte in der Normalbevölkerung darüber Verwirrung – zumal sich manche Bereiche überschneiden. Angesichts massiver Proteste gegen den Gesetzesentwurf ist es Zeit für einen Überblick über die Tätigkeitsfelder.
Klinische Psychologen unterstützen Menschen bei der Bewältigung von schweren körperlichen Krankheiten wie Krebs, nach einem Schlaganfall, bei Suchterkrankungen, Depressionen oder belastenden privaten und beruflichen Situationen. Voraussetzung dafür ist das Studium der Psychologie sowie eine zusätzliche Ausbildung zum klinischen Psychologen. Sie arbeiten in Gesundheitseinrichtungen, in sozialen Einrichtungen (Kosten werden getragen), aber auch im niedergelassenen Bereich. Dort werden die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik von der Krankenversicherung bezahlt, für die Behandlung gibt es allerdings keine Kostenübernahme.
Psychotherapeuten helfen bei seelischen Leidenszuständen bzw. Krankheiten wie Depressionen, Burnout, Ängsten, Zwängen, psychosomatischen Erkrankungen und auch bei Lebenskrisen.
In der Psychotherapie geht es darum, die Patienten in ihrer Entwicklung und bei der Suche nach einer Problemlösung oder Veränderung zu begleiten. Je nach Einrichtung ist die langjährige Ausbildung meist mit einem akademischen Grad verbunden – aber nicht immer.
Arbeitet der Psychotherapeut nicht angestellt in einer Gesundheitseinrichtung (dort werden die Kosten meist getragen), kann man bei niedergelassenen Psychotherapeuten einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung stellen. Dieser wird bewilligt, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung vorliegt.
Psychiater haben nach dem Medizinstudium eine mehrjährige Facharztausbildung absolviert und bieten medizinische Hilfe bei psychischen Krankheiten. Der Psychiater erstellt nach ausführlicher Untersuchung eine Diagnose, die Behandlung erfolgt meist medikamentös – oft in Kombination mit Kurzgesprächen. Psychotherapeutische Inhalte sind ein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung.
Kritik
Hauptkritikpunkt der Psychotherapeuten und Psychiater am neuen Gesetz ist der vorgesehene Tätigkeitsvorbehalt der Psychologen für die klinisch-psychologische Diagnostik. Die Kritiker befürchten, künftig keine Diagnosen stellen zu dürfen. Zudem fordern sie eine klare Abgrenzung zwischen klinisch-psychologischer Behandlung und Psychotherapie. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, man habe nie die Absicht gehabt, die bestehenden Rechte anderer Berufsgruppen zu beschränken. Ob die Gesetzesänderung kommende Woche trotz zahlreicher kritischer Stellungnahmen beschlossen wird, bleibt vorerst offen.