Wissen: Per Klage an die Uni

Wer sich an der Universität einklagen will, beruft sich vor Gericht auf Artikel 12 des Grundgesetzes. Danach haben alle Deutschen das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Davon ausgehend argumentieren die Kläger nun, dass es an der Hochschule „verschwiegene“, bislang nicht besetzte Studienplätze gibt. Da sie aber keinen Platz bekommen, würden sie in ihrem Grundrecht verletzt. Kann die Hochschule vor Gericht nicht beweisen, dass ihre Kapazitäten voll ausgeschöpft sind, muss sie dem Kläger einen Platz gewähren. „Im Studienfach Medizin klagen inzwischen aber so viele, dass die Zahl der Kläger die Zahl der verschwiegenen Plätze übersteigt“, sagt Düsing. Es kann also nur ein Teil der Kläger auf diese Weise einen Studienplatz erhalten. Die „verschwiegenen“ Studienplätze werden dann in der Regel vom Gericht unter den Klägern verlost.

Eine Klage ist nicht billig. Wer sich einen Anwalt nimmt, muss im Fach Psychologie mit Kosten von bis zu 1500 Euro rechnen. In den medizinischen Fächern liegen die Kosten noch deutlich höher. Um die Wahrscheinlichkeit auf einen Studienplatz zu erhöhen, würden dort häufig mehrere Universitäten gleichzeitig verklagt. Um die Kosten zu senken, können Studenten auch auf einen Anwalt verzichten und selber eine einstweilige Anordnung vor Gericht beantragen. Dann reduzieren sich die Kosten auf ein paar Hundert Euro. Auf jeden Fall ist eine Klage auf einen Studienplatz nur innerhalb bestimmter Fristen möglich, für das Wintersemester ist der Stichtag oft der 15. Juli. Die Regeln sind in den Bundesländern dabei aber unterschiedlich. Im Schnitt dauere es mindestens sechs Monate, bis Bewerber einen Studienplatz vor Gericht erstritten haben, sagt Düsing. dpa

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