Was tun, wenn der Ex keine Ruhe gibt?

Berlin –  

Es sind eigentlich ganz harmlose Worte, wie die Frage nach dem Befinden. Doch es gibt Menschen, von denen möchte man diese Nachfragen nicht hören. Zum Beispiel vom Ex-Partner, von dem man sich bereits vor Monaten oder gar Jahren getrennt hat.

„Es gibt zwei Personengruppen, die nach einer Trennung keine Ruhe geben“, erklärt Wolfgang Krüger, Psychotherapeut und Buchautor in Berlin. „Die eine sind diejenigen, die die Trennung kalt erwischt hat und die schon in der Beziehung recht abhängig von dem anderen waren.“ Sie bekommen meist nach einigen Monaten wieder festen Boden unter den Füßen. Die andere Gruppe sind Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. „Für sie ist jede Form von Trennung eine unendliche Kränkung“, erklärt Krüger. „Sie brauchen Bewunderung und Anerkennung, denn sie wollen zwanghaft der oder die Beste sein.“

Seit 2007 steht Stalking in Deutschland als „unbefugtes Nachstellen“ unter Strafe (§ 238 StGB). Wird das Opfer in seiner „Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt“, drohen dem Stalker bis zu drei Jahre Haft. Wird jemand durch Nachstellen „in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung“ gebracht, sieht das Strafgesetzbuch bis zu fünf Jahre Gefängnis vor. Sterben das Opfer oder eine ihm nahestehende Person, sind es bis zu zehn Jahre.

Die Europäische Union stellte Opfer von Nachstellungen vor kurzem unter europaweiten Schutz. Von Anfang 2015 an gelten nationale Schutzmaßnahmen gegen Stalker europaweit. Somit muss ein Opfer, das innerhalb der EU umzieht, kein neues Verfahren anstrengen.

 

Möglicherweise gehört der Ex weder zu der einen noch zu der anderen Gruppe. Der Grund der Belästigung ist eigentlich egal - sie soll enden. Zumal, wenn es nicht bei harmlosen Kontaktversuchen bleibt, sondern jemand beleidigend wird oder gar droht. „In der Regel geht es darum, die Macht zu erhalten“, sagt Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein in Berlin.

Deutlich sagen, dass man keinen Kontakt wünscht

„Etwa 80 Prozent der Opfer sind Frauen“, sagt Andreas Mayer, Geschäftsführer der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes in Stuttgart. Manch eine trifft sich mit dem Ex, um den eigenen Standpunkt klarzumachen. Damit begeht sie aber schon den ersten Fehler. Der zweite: Wenn man versucht, dem anderen freundschaftlich zu begegnen.

Wichtig ist, dem anderen sehr deutlich zu sagen, dass man keinen Kontakt wünscht und in Ruhe gelassen werden möchte. Wenn das Paar gemeinsame Kinder hat, ist dies verzwickter. Aber auch dann gilt es, eindeutig klarzumachen, dass über das Kind hinaus null Kontakt gewünscht ist.

Kontaktversuche konsequent ignorieren

„Notfalls kommuniziert man nur per Mail, wenn es um den Kindeskontakt geht“, sagt Krüger. „Und wenn es zu einer Begegnung kommt, beispielsweise wenn das Kind vom anderen abgeholt wird, sollte man extrem zurückgenommen sein.“

Möchte man zum oder zur Ex keinen Kontakt mehr, kann man dies auch schriftlich formulieren. Im Zweifelsfall haben Betroffene damit einen Beweis. Weitere Versuche des anderen, Kontakt aufzunehmen, sollten konsequent ignoriert werden. „Dadurch würde sich die Person bestärkt fühlen, weiterzumachen. Jede Reaktion lässt denjenigen hoffen“, sagt Mayer.

Er rät, jede SMS, jede Mail und jeden Anruf des früheren Partners genau zu dokumentieren. „Am besten legt man sich einen Kalender zu, in dem man Inhalt und Uhrzeit des Anrufs oder der SMS festhält.“ Ebenso könne man den Belästiger fotografieren, sollte er vor der Haustür stehen. Mayer rät außerdem, Nachbarn, Familie, Freunde und Kollegen einzuweihen, um für Öffentlichkeit zu sorgen.

Schon Belästigung kann eine Straftat sein

Viele Menschen glauben, dass sie erst bei Stalking Hilfe von der Polizei bekommen. Das ist falsch. „Auch Belästigung wie Nachrichten auf dem Anrufbeantworter, SMS, Mails oder das Schicken von Blumen reichen unter Umständen als Straftatbestand aus“, sagt Mayer. Die Schmerzgrenze, wann man die Hilfe der Polizei oder einem Anwalt für Familienrecht sucht, muss jeder selbst setzen.

Wann eine Beziehung noch zu retten ist oder ab welchem Zeitpunkt es besser ist, sich zu trennen – das ist oft eine sehr schwere Entscheidung. Die Zeitschrift Psychologie Heute-compact, 29, 2011 hat zehn Kriterien zusammengestellt, die darauf hindeuten, dass eine Partnerschaft gefährdet ist. Treffen mehrere Kriterien zu, ist eine Trennung möglicherweise ratsam.

Foto: dpa


Ein Anwalt schreibt den Belästiger laut Becker mit der Ansage an, den Mandanten in Ruhe zu lassen. Beeindruckt das den Ex-Partner nicht, kann man eine Unterlassungsverfügung bei Gericht beantragen, in der weitere Kontaktversuche untersagt werden. In diesem Fall ist es sehr hilfreich, wenn alle Belästigungen schriftlich festgehalten wurden. Doch auch diejenigen, die dies nicht belegen können, haben das gleiche Recht: „Ich kann mich gegen Menschen wehren, die gegen meinen Willen agieren“, sagt Becker.

Heilsame Konfrontation mit der Polizei

Alternativ kann man bei der Polizei Anzeige wegen des Verdachts auf Nachstellung erstatten. Im Laufe der Ermittlung wird Kontakt mit dem Belästiger aufgenommen, und er muss Rede und Antwort stehen. Entweder wird er auf das Polizeirevier vorgeladen, oder Beamte statten ihm einen Besuch ab. „Diese Konfrontation mit Polizei und Justiz kann bei vielen heilsam sein“, sagt Mayer.

Und wenn der andere dann erst recht wütend wird? „Mit dieser Angst vor der Eskalation spielen die Belästiger: Wehrst du dich, wird es schlimmer“, sagt Becker. Wenn Kinder bei einem leben, gilt dies umso mehr. In diesem Fall sollte man beim Jugendamt um Unterstützung bitten.

Stillhalten ist keine Option. Die Hoffnung, dass es irgendwann aufhören wird, erfüllt sich laut Becker nur selten. Nach Erfahrung der Polizei beginnt es in manchen Fällen harmlos, steigert sich dann aber und kann gefährlich werden. „Man sollte sich frühzeitig wehren. Das ist der einzige Weg, um aus dem Ärger herauszukommen“, rät Mayer. (dpa/tmn)

Open all references in tabs: [1 - 3]

Leave a Reply