Verfassungsgericht erklärt Numerus clausus teilweise für nichtig








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Beschluss: Zulassungsbeschränkungen nur unter strengen formellen Voraussetzungen statthaft

Berlin (dapd). Das Berliner Verfassungsgericht hat die Vergabepraxis für bestimmte Studienplätze für verfassungswidrig erklärt. Zulassungsbeschränkungen seien nur unter strengen formellen Voraussetzungen statthaft, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Hochschulen müssten eine gleichmäßige und erschöpfende Auslastung der Universitäten gewährleisten.

Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung zwei Bewerberinnen recht. Sie hatten sich um einen Studienplatz für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Berliner Humboldt-Universität beworben. Die Hochschule hatte ihren Antrag mit Verweis auf die Numerus-clausus-Regelung abgewiesen. Die beiden Bewerberinnen klagten dagegen erfolglos vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. (Aktenzeichen: VerfGH 28/11)

dapd

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