Studienplatzklage: 01.10.2012 ist Fristablauf, insb. für Medizin, Zahnmedizin und …

Wenn Sie am 24.09.2012 auch im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) eine Ablehnung in Medizin und Zahnmedizin erhalten haben oder in Psychologie schon Absagen vorliegen, dann sollten Sie unbedingt jetzt aktiv werden.

Immer mehr Abiturienten müssen immer länger auf ihren Studienplatz warten. Gerade in begehrten Fächern wie Medizin, Zahnmedizin und Psychologie steigt die Wartezeit auf bis zu 7 Jahre.

Ohne NC und Wartezeit können sich Abiturienten in ihr Wunschfach einklagen - das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Möglichkeit dazu bereits vor 40 Jahren eröffnet. Über 8.000 Verfahren hat meine Kanzlei bereits betreut und vielen jungen Menschen konnten wir zu einem Studienplatz verhelfen. Drei Punkte sind dabei besonders wichtig: Die rechtliche Strategie, die Anzahl der verklagten Hochschulen und der Zeitpunkt. Geklagt werden kann sogar gegen Hochschulen, für die Sie sich nicht beworben haben.

Viele Abiturienten warten jedoch zu lange mit einer Klage und verspielen wertvolle Chancen. Denn für die ersten Schritte der Studienplatzklage gibt es gesetzliche Fristen, die unabhängig von Ablehnungsbescheid und Nachrückverfahren ablaufen. Die nächste Frist läuft bereits am 01.10.2012 ab.

Abgelehnten Bewerbern für Medizin, Zahnmedizin und Psychologie bieten wir ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch zur deutschlandweiten Studienplatzklage an. Info-Blätter sind zudem auf unserer Webseite www.uni-recht.de abrufbar.


Bewertung
2 von 2 Mitgliedern fanden den Rechtstipp hilfreich.
War der Rechtstipp für Sie hilfreich?

Empfehlen Sie diesen Rechtstipp



Open all references in tabs: [1 - 4]

Leave a Reply