Verwaltungsgericht: Uni muss aufnehmen
Neue Studienplätze: Erfolg für Studenten
Göttingen. Erfolg für Studenten vor Gericht: Die achte Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen hat die Georg-August-Universität verpflichtet, in den Studiengängen Psychologie und Humanmedizin vorläufig 28 weitere Studenten aufzunehmen.
Wie zu Beginn jedes Semesters haben auch im Wintersemester 2012/2013 zahlreiche Antragsteller versucht, durch gerichtliche Entscheidung einen Studienplatz zu bekommen, heißt es in einer Mitteilung. In den Studiengängen Psychologie sowie Human- und Zahnmedizin hatte das Gericht etwa 780 Anträge zu bearbeiten. Wie bereits im vergangenen Semester fand das Gericht bei der Kontrolle der von der Universität vorgenommenen Kapazitätsberechnungen zahlreiche weitere „verborgene“ Studienplätze in den Studiengängen Psychologie und Humanmedizin (vorklinischer Teil).
Diese ergaben sich im Wesentlichen dadurch, dass bestimmte Kapazitätskürzungen, die die Universität vorgenommen hatte, von der Kammer nicht anerkannt wurden. Nicht beanstandet wurde vom Gericht die Kapazitätsermittlung in den Studienfächern Zahnmedizin und Humanmedizin (klinischer Teil).
Die aktuellen Beschlüsse haben die Aktenzeichen 8 C 703/12 (Humanmedizin), 8 C 722/12 (Klinische Medizin), 8 C 705/12, (Zahnmedizin) sowie 8 C 712/12 (Psychologie). (bsc)
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