Sicherungs-Verwahrung für Christoph R.?

+++ Am Dienstag ab 14 Uhr werden wir erneut von dem Gerichtsprozess berichten +++

Die wichtigsten Erkenntnisse des siebten Prozesstages:

- Die Sachverständige der Jugendgerichtshilfe empfiehlt die Anwendung von Jugendstrafrecht

- Sie merkt jedoch an, dass vom Angeklagten weiterhin eine Gefährdung ausgeht

- Ein Facharzt für Psychologie sieht in dem Rollenspiel "Skyrim" keine Ursache für die Bluttaten

- Der Sachverständige spricht sich für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus

UPDATE, 15.20 Uhr:

Nun gibt der Facharzt für Psychologie seine Einschätzung vor Gericht ab: Er sollte Christoph R. begutachten, über seine Verantwortungsreife urteilen und einschätzen, inwieweit er noch eine Gefahr darstellt. Auch im Gefängnis habe sich der Angeklagte von allen anderen abgekapselt, einen Besuch von seiner Mutter lehnte er ab. Christoph R. erzählte ihm außerdem von seiner Kickboxer-Karriere:"Er wäre sehr gut gewesen und hätte auch zur Deutschen Meisterschaft antreten können", so der Sachverständige.

Wie fühlte er sich in der Tatnacht? Fröhlich, nicht aggressiv und nur leicht beschwipst sei er gewesen, sagte Christoph R. dem Sachverständigen im persönlichen Gespräch. Dann habe er einen Blackout gehabt. Nach eigenen Angaben würde ihn der Tatvorwurf und die Haft nicht belasten. Mehr rückte der Angeklagte auch gegenüber dem Psychologen nicht heraus. Trotz den über zwei Promille sei Christoph R. bei seinen Bluttaten relativ klar im Kopf gewesen: Zeugen beschrieben ihn als unauffällig und klar in der Sprache. Außerdem bereitete er seine Tat bewusst vor indem er mit dem Messer loszog und seinen Pullover "auf links" drehte: "Das alles spricht gegen eine Bewusstseinsstörung des Angeklagten", so der Psychologe.

Neurologisch und körperlich sei er unauffällig. Der Psychologe schätzt ihn zurückhaltend, schüchtern, aber auch narzisstisch ein: "Es war für ihn nicht schwierig, Kontakte zu knüpfen, trotzdem zog er sich dann immer wieder zurück", so der Sachverständige: "Schizoide Züge, ein Einzelgänger", nennt er das. Von einer Persönlichkeitsstörung könne man aber trotzdem nicht sprechen. Dass der Angeklagte in all den Prozesstagen kaum Regung vor Gericht zeigte, legt der Sachverständige als "Verteidigungsstrategie" aus: "Einmal lächelte er, doch versuchte es gleich wieder zu unterdrücken."

Sieht der Sachverständige einen Zusammenhang zwischen seinem Kampfsport, dem PC-Rollenspiel "Skyrim" und gesteigerter Aggressivität? Das Thema ist umstritten, Untersuchungen widersprechen sich teils. Der Psychologe vor Gericht sieht durchaus Zusammenhänge zwischen "Skyrim", Kampfsport und einer höheren Aggression - "aber wissenschaftlich ist so etwas kaum exakt zu belegen". Der Gutachter lud sich selbst "Skyrim" herunter: "Ich bin aber im Anfangslevel schon hängengeblieben", das Spiel sei durchaus komplex und anspruchsvoll. Zusammenfassend sieht er in "Skyrim" keine Ursache für die Bluttaten.

Ähnlich wie die Sachverständige der Jugendgerichtshilfe sieht der Psychologe eine "mangelnde Ausreifung" bei Christoph R.s Persönlichkeit: "Zum Tatzeitpunkt stand er wohl einem Jugendlichen gleich." Aber: Der Sachverständige spricht sich durchaus für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aus.

Auch am Dienstag müssen Richter, Staatsanwälte und Verteidiger wieder ran: Unter anderem wird ein ehemaliger Kamerad von Christoph R. ein weiteres Mal geladen. Er hatte sich trotz "Bedenkpause" bei seiner Vernehmung vergangene Woche mehrmals widersprochen bis er schließlich gar keine Angaben mehr dazu machen wollte, ob der Angeklagte seine Tat vor seinen Kameraden zugab. Der Richter sprach von einer "Mauer des Schweigens". Ob sie morgen eingerissen werden kann?

UPDATE, 11.55 Uhr:

Die Polizisten, die den Angeklagten Tag für Tag in den Gerichtssaal begleiten, kennen keine Gnade. Werden ihm Fußfessel und Handschellen sonst gleich nach Ankunft heruntergenommen, lassen sie Christoph R. heute über 20 Minuten fixiert auf der Anklagebank sitzen. Vielen ist bewusst, welche Brisanz in der heutigen Verhandlung liegt: Kommt Christoph R. mit Jugendstrafrecht davon? Die Zuschauerreihen sind bis auf den letzten Platz gefüllt.

Für das Urteil spielt es auch eine Rolle, wie zurechnungsfähig der Angeklagte in jener Nacht war. "Inwieweit spielte Alkohol bei der Tat eine Rolle? Und wie viel hat er in dieser Nacht getrunken?", so Richter Weidmann. Schon an seiner Wortwahl könnte man erkennen, dass auch er im Angeklagten wohl den Schuldigen sieht: "Wir gehen von insgesamt zehn Halben aus. Fünf in der Bar, fünf in der Kaserne." Bis auf drei Zeugen hatte aber niemand "Ausfallerscheinungen" bei Christoph R. bemerkt. Auch auf seine Kameraden wirkte er nur angetrunken. Der Sachverständige errechnet, dass der Angeklagte 2,24 Promille im Blut hatte, als er wohl Alfons S. niederstach. Eine gute halbe Stunde später, als er Sarah F. angegriffen haben soll, waren es 2,15 Promille.

Bereits am Freitag kündigte Richter Weidmann an, das PC-Rollenspiel "Skyrim" heute genauer unter die Lupe nehmen zu wollen. Die Polizei stellte für das Gericht eigens eine DVD mit Spielszenen zusammen. Im Gerichtssaal steht ein großer Flachbildschirm. Es sind Mitschnitte eines Spielers, wie sie massenhaft auch auf Youtube eingestellt werden. Alle blicken gebannt auf den Bildschirm, auch Christoph R. Was er wohl zu den gezeigten Szenen sagen würde? Sind sie repräsentativ? Er kennt das Spiel von den Leuten im Gerichtssaal wohl mit Abstand am besten.

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Nun fällt die Sachverständige der Jugendgerichtshilfe ihr Urteil: "Er ist in seiner geistigen Reife gut in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden", beginnt sie. Vier Mal sprach sie vor Prozessauftakt mit Christoph R. im Gefängnis. Aber: Es lägen Reifeverzögerungen vor. In der Entwicklung sei er eher noch ein Jugendlicher. Die Sachverständige spricht von mangelnder Bindungsfähigkeit, einer radikalen Absonderung seit dem 14. Lebensjahr und Charaktermängeln: "Auch er bestätigte mir, dass er keine dauerhaften, festen Freundschaften hatte." 20 Jahre alt war Christoph R. in der Tatnacht. Die Sachverständige empfiehlt die Anwendung von Jugendstrafrecht, betont aber die besondere Schwere der Tat und merkt an: "Vom Angeklagten geht weiterhin eine Gefährdung aus."

Staatsanwaltschaft und Nebenklage wirken alles andere als zufrieden und bohren nach: Vielleicht isolierte sich Christoph R. ja bewusst? Vielleicht wollte er nie soziale Kontakte? Denn: Die Isolation und Bindungsunfähigkeit ist einer der Gründe, warum die Jugendgerichtshilfe in ihm eine verzögerte Reife feststellen will. Aber sie meint, im Grunde wäre er gerne integriert, hätte durchaus gerne Freundschaften. "Sie dürfen ihm nicht alles glauben", so der Staatsanwalt in Richtung der Sachverständigen.

Entschieden ist damit noch nichts, das Urteil des psychologischen Gutachters wird nach der Mittagspause erwartet. Aber Nebenkläger Frank verrät im Gespräch: "Erfahrungsgemäß hält sich das Gericht an die Empfehlungen der Gutachter. Ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird, wird letztendlich jedoch das Gericht selbst entscheiden." Auch eine Beisitzerin des Richters hatte so ihre Zweifel mit den Worten der Jugendgerichtshilfe. In welche Richtung die Empfehlung des Psychologen zielt, wird sich am Nachmittag zeigen.

Der Vorbericht:

Der Druck auf die beiden Sachverständigen wird groß sein: Die Jugendgerichtshilfe und psychologische Gutachter müssen heute ihre Empfehlung abgeben, wie mit Christoph R. umzugehen sein sollte. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht? Die Sachverständigen hatten den Angeklagten in den vergangenen Wochen sehr genau im Blick, die Jugendgerichtshilfe führte auch schon vor Prozessbeginn Gespräche mit dem mutmaßlichen Mörder. Alles um ein Bild von ihm zu bekommen - und um zu wissen, welches Strafmaß angebracht ist.

WM-Mord-Prozess - was bisher geschah: 

- Prozesstag 1: Sachverständige berichtet über Familie und Lebenslauf von Christoph R.

- Prozesstag 2: Rechtsmediziner beschreibt grausige Details der Messerattacken

- Prozesstag 3: Opfer Sarah F. schildert den Angriff auf sie

- Prozesstag 4: Frühere Kameraden mit Gedächtnislücken

- Prozesstag 5: Soldat erlebte Christoph R. aggressiv und unberechenbar

- Prozesstag 6: Heimbewohner und Ex-Freundin geben Einblick in Christophs Jugend

Bei allen Zeugen, die Christoph R. persönlich kannten, stand diese Frage im Mittelpunkt: Was ist er für ein Mensch? Seien es ehemalige Kameraden bei der Bundeswehr, frühere Mitbewohner seines Kinderheims oder Ex-Freundinnen. Sie alle konnten wichtige Auskunft geben, damit sich das Bild für die Sachverständigen abrundet. In Vielem waren sich die Zeugen einig: Einerseits wird Christoph R. als grundsätzlich eher unauffälliger und ruhiger Typ beschrieben. Andererseits überschätze er sich selbst, sei kaum kritikfähig und verliere mit Alkohol schnell die Kontrolle. Die letzten Zeugen am Freitag gaben auch nochmal Einblicke in die schwierige Jugendzeit des Angeklagten.

Während Mord nach Jugendstrafe mit höchstens 15 Jahren beurteilt wird, sind es nach Erwachsenenstrafrecht dagegen mindestens 15 Jahre. Auch eine anschließende Sicherungsverwahrung droht Christoph R. Der Prozess wird um 9 Uhr am Traunsteiner Landgericht fortgesetzt.

+++ Wir berichten wie immer aktuell von den Ereignissen im Gerichtssaal +++

Videos und Bilder vom Prozess

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