Sexuelle Übergriffe – Opferschutzorganisation: Scham überwinden und zur …

Wie gehe ich vor, wenn ich sexuell belästigt wurde?

Opfer sollten jede mögliche Hilfestellung in Anspruch nehmen, die sie brauchen, um mit der Situation besser umgehen zu können, sagt Biwer. Sich Hilfe zu holen, sei kein Zeichen von Schwäche, sondern von Stärke. Oft hilft es schon, mit jemand Vertrautem zu sprechen. Betroffene können sich aber auch an eine Hilfsorganisation wenden oder zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. „In einer wirklich brenzligen Situation oder unmittelbar nach der Tat sollte die Notrufnummer 110 gewählt werden, um den Kontakt mit der Polizei herzustellen.“

Das bundesweite Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS ist unter der Rufnummer 116 006 an allen sieben Wochentagen von 7.00 bis 22.00 Uhr erreichbar.

Was lohnt sich überhaupt, zur Anzeige gebracht zu werden?

„Was hier zählt, ist die Perspektive des Opfers“, betont Biwer. „Fest steht: Wenn eine Anzeige für ein Opfer einen Ausweg aus einer Notlage darstellt, dann sollte dieser Weg auf jeden Fall auch gegangen werden.“ Stillschweigen aus einem Gefühl der Scham heraus sei keine Lösung.

Bianca Biwer ist Bundesgeschäftsführerin des Opferhilfevereins Weisser Ring.

Bianca Biwer ist Bundesgeschäftsführerin des Opferhilfevereins Weisser Ring.

Müssen Betroffene bei der Polizei Beweise vorbringen?

„Die Polizeibeamten arbeiten nach dem Glaubwürdigkeits-Prinzip“, erklärt Biwer. Das bedeutet: Sind die Aussagen der Geschädigten für die Beamten glaubwürdig, reicht das aus. „Das Opfer ist darüber hinaus in keiner Vorzeigepflicht.“ Danach stellen die Beamten meist möglichst konkrete Fragen. Für viele Frauen ist das unangenehm. Biwer sagt aber, die Polizei arbeite mit dem nötigen Gespür dafür, wann ein Opfer an seine Grenzen stößt. „Die Fragen sind nötig, um mehr Informationen über die Situation zu bekommen und sie auch entsprechend gut einschätzen zu können.“

Sollte ich zur Polizei jemanden mitbringen?

Auch hier kommt es darauf an, in welcher Situation sich das Opfer am wohlsten und am besten aufgehoben fühlt. „Manche Opfer ziehen es vor, alleine zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten“, sagt Biwer. In anderen Fällen brauchen sie den Halt und die Sicherheit einer begleitenden Vertrauensperson. „Auf jeden Fall sollte ein Opfer nicht in die ein oder andere Richtung von einem potenziellen Begleiter gedrängt werden.“ Die Entscheidung darüber sollten die Betroffenen selbst treffen.

Kann ich bei der Polizei verlangen, mit einer Frau zu sprechen?

„Ja, natürlich ist es prinzipiell möglich, von Frau zu Frau zu sprechen“, sagt die Expertin. Eine Garantie gibt es aber nicht: Im Einzelfall könne es vorkommen, dass die Polizeidienststelle zu diesem Zeitpunkt nur mit männlichen Beamten besetzt sei. (dpa/tmn)













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