Rollt bald eine Klagewelle?

Universität geht gegen Urteil an, das 55 zusätzliche Studienplätzen einfordert

Rollt bald eine Klagewelle?

020.11.1120.11.11|Niedersachsen
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Göttingen. Die Universität Göttingen muss bei den Studienplätzen nachlegen, soll 55 weitere Plätze in den Studengängen Human- und Zahnmedizin sowie dem sowie dem Bachelorstudiengang Psychologie schaffen (wir berichteten), so will es das Verwaltungsgericht in Göttingen. Die Uni will nach Angaben eines Sprechers gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Sollte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Rechtsauffassung der Göttinger Richter bestätigen, könnte eine Klagewelle von abgewiesenen Studienplatzbewerbern auf die Hochschulen zurollen.

Der vor dem Hintergrund des doppelten Abiturjahrgangs abgeschlossene Zukunftsvertrag war im Oktober 2010 vom Landtag verabschiedet worden und ist seit Januar 2011 in Kraft. Er sieht vor, dass die niedersächsischen Universitäten bis 2015 in jedem Jahr 5000 zusätzliche Studienplätze schaffen. 40 Prozent eines Altersjahrgangs, so das erklärte Ziel, sollen ein Studium aufnehmen können. Um dieses realisieren zu können, werden im Wege der Kofinanzierung zwischen Land und Universitäten jährlich knapp zwei Milliarden Euro bereit gestellt.

Laut Vertrag ist jede Universität verpflichtet, entsprechend der Anzahl der Professoren zeitlich befristet zusätzliche Lehrkapazitäten in Studienfächern zu schaffen, in denen ein höheres Angebot mehr Nachfrage an Studienplätzen erwarten lässt.

Zunächst müssen die Hochschulen ermitteln, wie viele zusätzliche Lehrverpflichtungsstunden aufgrund der Anzahl ihrer Professoren zur Verfügung stehen. In einem zweiten Schritt müssen diese Mehrstunden den Studienfächern zugewiesen werden.

Diese Vorgaben, so monierten die Richter, habe die Uni Göttingen wegen des Widerstandes der Professoren nicht umgesetzt. Diese hätten sich gegen eine freiwillige Übernahme zusätzlicher Lehrverpflichtungen gewehrt.

Daraufhin hätten sich die Hochschulen mit dem Wissenschaftsministerium verständigt, dass in den nächsten vier Jahren nur 8320 statt der vereinbarten 20 000 Studienplätze geschaffen werden sollten.

Professoren lehnten ab

Um das zu erreichen, habe man im Vorgriff auf eine Gesetzesänderung des Bundes bei der Kapazitätsberechnung eine zusätzliche Lehrverpflichtungsstunde je Professor zugrunde gelegt. Doch nach Ansicht des Gerichts ist diese Regelung mit dem geschlossenen Zukunftsvertrag nicht vereinbar. Die in dem Vertrag festgelegte Zuweisung von zusätzlichem Geld diene dazu, vorübergehend mehr Lehrpersonal einstellen zu können.

Sinn sei aber nicht, dass alle Professoren – zu Lasten ihrer Forschungsaufgaben – zusätzliche Lehrveranstaltungen halten, zumal man dafür kein zusätzliches Geld aus dem Landeshaushalt benötigen würde. Da es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handele, aus dem sich auch Rechte der Studienanfänger ableiten ließen, bedürfe jede Änderung der Zustimmung des Landtages. Diese liege nicht vor, daher habe die abweichende Vereinbarung keine Gültigkeit. (pid)

Von Heidi Niemann

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