Raucher-Oasen in Deutschland und seinen Nachbarländern


Die letzten Raucheroasen in Deutschland
Verbotener Dunst: Die Raucheroasen werden immer seltener. © dpa/ Jens Kalaende


Zahlreiche Gesetze schränken Raucher im öffentlichen Raum in Deutschland und Europa ein. In Österreich will nun die Sozialdemokratische Partei (SPÖ) das Qualmen in der Gastronomie komplett verbieten. Sie unterstützt damit einen Vorstoss von Gesundheitsminister und Parteigenosse Alois Stöger.

Zwar ist das Qualmen in Restaurants und Kneipen schon jetzt verboten, doch die Wirte dürfen in einigen Fällen Raucherzonen oder gleich ein ganzes Raucherlokal einrichten. Kärntens SPÖ-Landesvorsitzender Peter Kaiser will Wirten, die Geld in den Umbau des Lokals investiert haben, einen Teil als Steuervergütung zurückerstatten.

Immer mehr europäische Länder verbieten Rauchern die ungesunde Angewohnheit  an öffentlichen  Orten – etwa in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. In der Schweiz, Italien, Belgien, den Niederlanden und Frankreich können allerdings Restaurants und Kneipen sogenannte Raucherräume einrichten.

Jedem Land seine Raucherzonen

In den Niederlanden dürfen Lokale unter 70 Quadratmeter "Grösse Raucherlokale" werden; in der Schweiz gilt das für Lokalitäten bis 80 Quadratmetern. Das Rauchen in Hotelzimmern ist in Frankreich gestattet. In Grossbritannien gilt das Kippen-Verbot auch in privaten Clubs und in Firmenfahrzeugen. In Wales ist das Qualmen selbst in privaten Fahrzeugen tabu.

In Deutschland ist der Gesundheitsschutz Ländersache. Überall verboten ist Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gaststätten. Allerdings gibt es in allen Bundesländern bis auf Bayern Ausnahmen für abgetrennte Raucherbereiche und Festzelte. Dazu kommen Sondergenehmigungen.

Raucherfreundlich ist Berlin. In der Hauptstadt gibt es per se kein absolutes Qualmverbot  – ausser  in Hochschulen, Einkaufszentren, Sporthallen und Hallenbädern, in Behörden und Gerichten, Museen, Theatern und Kinos und Kliniken. In Bars deren Grundfläche weniger als 75 Quadratmeter beträgt und keine Speisen anbieten, Shisha-Bars und ausgewiesenen Räumen in einigen klinischen Einrichtungen darf geraucht werden. Zudem ignorieren Clubs und Diskotheken das existierende Rauch-Verbot erfahrungsgemäss meist ungestraft. Wo nicht kontrolliert und hartdurchgegriffen wird, gilt das Duldungsrecht.

Bayern am strengsten

In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz dürfen sich Raucher in Einkaufszentren und Flughäfen eine Zigarettean stecken. Brandenburg erlaubt Rauchen auf Flughäfen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen in Einkaufszentren. Kein generelles Verbot existiert in Mecklenburg-Vorpommern in Einkaufszentren und Gefängnissen sowie in niedersächsischen Gefängnissen. Im Saarlanddürfen Raucher in Hochschulen, Einkaufszentren und Behörden ihrer Sucht frönen.

Sachsenerlaubt die Qualmerei in Hochschulen und Einkaufszentren, Gefängnissen und Flughäfen, Sachsen-Anhalt lediglich auf Flughäfen. In Schleswig-Holstein existiert fürEinkaufszentren, Gefängnisse und Flughäfenkein generelles Verbot, inThüringen für Flughäfen und Haftanstalten. Allerdings gelten diese Regeln nur, sofern das Rauchen vom Hausherren nicht explizit verboten ist. Hamburg hat in sämtlichen genannten Bereichen ein grundsätzliches Rauchverbot mit Ausnahmen erlassen. Und Bayern? Da herrscht, alle Regeln zusammenaddiert, das bundesweitwohl schärfste Rauchverbot.

Die Situation in den Ländern kann sich jederzeit ändern. Gesundheitsschützer wollen die Verbote fortwährend auszuweiten.

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