Psychotherapie: Die Qual der Wahl

ngste, Depression, Verhaltensstrungen: Wer kann hier Hilfe leisten?

Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Februar 2015 um 16:59

(BB) - Bei seelischen Problemen hat man wortwörtlich die Qual der Wahl. Es gibt Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten und Psychoanalytiker. Wer wann Hilfe leisten kann, ist nicht so leicht zu beantworten.

Ein Gesetz soll jedenfalls das Berufsfeld des Psychotherapeuten näher abstecken. Der Text, welcher die Berufsbezeichnung regelt sowie Ausbildungskriterien festlegt, könnte noch vor der Sommerpause im Parlament zur Abstimmungen stehen. Hier fünf Fragen zum Thema:

Welches Ziel hat das neue Gesetz?

Ein Gesetzentwurf über den Beruf des Psychotherapeuten soll für mehr Klarheit sorgen. Als eigenständige und geregelte Disziplin könnten psychotherapeutische Behandlungen auch späterhin von der Krankenkasse übernommen werden. Die neue gesetzliche Basis zum Berufsbild erweist sich allerdings als schwieriger Prozess. Seit Juni 2013 befassen sich die Parlamentarier des Gesundheitsausschusses mit dem weit gefassten Feld, deren Grenzen zu anderen Fachbereichen wie die Psychologie und die Psychiatrie fließend sein können.

Worin liegt die Herausforderung?

Wird der Beruf zu streng definiert, so riskieren z.B Psychologen auf Betreuungsangebote in den Familien und im Bildungswesen verzichten zu müssen, weil diese lediglich noch anerkannten Psychotherapeuten vorbehalten wären. Ist das Gesetz zu grobmaschig, droht mit selbst ernannten und unzureichend ausgebildeten Coaches die Spreu nicht vom Weizen getrennt zu werden.

Und was wurde nun unternommen?

In der Gesetzesvorlage wird der Psychotherapeut zum Gesundheitsberuf erklärt. Der Titel setzt eine ärztliche Ausbildung oder einen Master in klinischer Psychologie voraus. In beiden Fällen wird dies mit einer universitären Ausbildung einhergehen. Als Psychotherapeut darf sich dann bezeichnen, wer diese Aktivität „à titre principal“ ausübt. Setzt ein anderer Spezialist bei einer allgemeinen Betreuung psychotherapeutische Mittel ein, macht er sich nicht strafbar.

Wieso geht die Diskussion denn noch weiter?

„Es gibt noch Fragen bei der Anerkennung der Ausbildung, wenn junge Leute einen Studiengang nicht auf einer Uni, sondern in einem ausländischen Institut absolviert haben“, erklärt die CSV-Abgeordnete Sylvie Andrich. Berichterstatter Georges Engel (LSAP) will hingegen beschwichtigen. Er verweist auf Übergangbestimmungen für bereits erwerbstätige Spezialisten und die Arbeit eines neu geschaffenen wissenschaftlichen Beirats, der die einzelnen Dossiers und Qualifikationen von Berufsanwärtern untersuchen wird.

Wie hoch ist überhaupt der Bedarf an Psychotherapeuten?

Genaue Zahlen über psychische Erkrankungen, Spezialisten und künftige Therapieplätze liegen dem parlamentarischen Ausschuss nicht vor. Dazu sagt Georges Engel: „Wir haben in der Tat keine genauen Angaben. Allerdings sind rund 800 Psychologiestudenten im Begriff ihr Studium abzuschließen. Wir brauchen also klar geregelte Berufsverhältnisse.“

Der Studiendirektor der Uni Luxemburg für den Master in Psychotherapie erkennt seinerseits einen hohen Bedarf an Therapeuten. "Psychische Erkrankungen sorgen nicht nur für einen großen Leidensdruck, sondern haben auch weitreichende volkswirtschaftliche Konsequenzen. Wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden, führen sie nicht selten zu körperlichen Beschwerden und organischen Krankheiten. Deren Behandlung wiederum würde die Gesundheitskassen stärker belasten, als es bei einer rechtzeitigen Diagnose und Behandlung der ihr zugrunde liegenden psychischen Probleme der Fall wäre", so Claus Vögele.

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