Psychotherapeuten mit Gesetz-Änderungen zufrieden

“Es sind wesentliche Verbesserungen in Kernfragen vorgenommen worden”, lobte Mückstein die im Parlament von SPÖ und ÖVP ausverhandelten neuen Formulierungen. Gemeinsam mit Vertretern der Psychiatrie hatten die Therapeuten die mangelnde Abgrenzung zwischen den Berufsgruppen kritisiert. Dies sei zu den Ärzten hin nun gut gelungen, so Mückstein. Richtung Psychotherapie gebe es noch kleine Unschärfen, die nachgebessert werden sollten.

Auch der Tätigkeitsvorbehalt der klinischen Psychologen für ihre Diagnostik ist aus Mücksteins Sicht jetzt sehr klar formuliert. Therapeuten und Psychiater hatten sich hier auf den beruflichen Schlips getreten gefühlt und befürchtet, Diagnosen bei psychisch Kranken künftig nicht mehr selbst stellen zu dürfen.

Klüger wäre es gewesen, so Mückstein, mit dem Psychologen- gleich auch das Psychotherapiegesetz zu ändern, denn dann hätte man die Tätigkeitsbereiche auch gleich klarer herausarbeiten können. Sollte diese Novelle nun nachgezogen werden, hoffe sie auf eine weitere Neubearbeitung des Psychologengesetzes, so die Chefin des Berufsverbandes.

Die Präsidentin des Psychologenverbandes, Ulla Konrad, hatte die Regelung für ihre Berufsgruppe bereits vor der Abänderung als “europäisches Vorzeigegesetz” bezeichnet. Dass angrenzende Berufsgruppen wie z.B. Psychotherapeuten oder Psychiater vom neuen Psychologengesetz nicht betroffen sind, habe bereits in der vorherigen Fassung gegolten, jetzt werde nochmals mehrfach darauf hingewiesen, meinte sie nun gegenüber der APA. Für den Beschluss kommende Woche zeigte sie sich zuversichtlich. Die Vereinigung Österreichischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (VÖPP) ist zufrieden mit der nun vorliegenden Fassung der Novelle, die Regierungsparteien hätte “alle sachlichen Kritikpunkte” berücksichtigt, hieß es am Wochenende in einer Aussendung.

Mit dem Gesetz – es ersetzt die Regelung aus den 1990er-Jahren – wird als Voraussetzung für die Bezeichnung “Psychologin” oder “Psychologe” eine zumindest fünfjährige akademische Ausbildung in Psychologie (dreijähriges Bachelorstudium und zweijähriges Masterstudium) festgelegt. Die Ausbildung klinischer Psychologen und Gesundheitspsychologen wird verbessert, die Supervision verpflichtend eingeführt und spezielle Curricula für Kinderpsychologen vorgeschrieben.

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