Psychologie: Für Liebeskummer ist am Arbeitsplatz keine Zeit

So ist eine Trennung in der Regel kein Grund, nicht bei der Arbeit zu erscheinen. Sonderregeln gelten nur, wenn der Partner stirbt. Dann gebe es die Möglichkeit, sich mehrere Tage vom Arbeitgeber freistellen zu lassen, erklärt Birsen Köse. Gesetzliche Grundlage dafür sei Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Außerdem gebe es in vielen Tarifverträgen explizite Regelungen für solche Sonderfälle.

Viele Arbeitnehmer seien bei Liebeskummer aber auch regelrecht froh, dass sie im Job Routine finden, während es im Privatleben kriselt, sagt Psychologin Köse. Auch die Psychotherapeutin Anna Schoch aus München ist überzeugt: "In dieser Situation gibt es gar nichts Besseres als einen Job, der einen fordert. Arbeit ist das beste Heilmittel." Sie rät dazu, die Trennung nicht nur negativ zu sehen, sondern auch als Gelegenheit zu begreifen, um die Karriere anzukurbeln. Bei Liebeskummer sind aber auch die Kollegen gefragt: Denn nach einem durchweinten Wochenende können sie das private Dilemma meist gar nicht übersehen. Laut Köse tun nun auch floskelhafte Sprüche wie "Zeit heilt alle Wunden" gut. Wichtig sei, dem Trauernden zu vermitteln: "Du lieferst gute Arbeit, für die du geschätzt wirst."

Der Betroffene sollte jedoch darauf achten, dass seine Arbeitsleistung und die seiner Kollegen möglichst nicht unter der Trennung leiden, sagt der Konfliktberater Werner Schienle aus Stuttgart. Keinem sei geholfen, wenn ein Kollege in seiner Arbeit durch die privaten Belange anderer gestört werde. Er empfiehlt daher, die Kollegen etwa in der Mittagspause in das Beziehungsende einzuweihen. Wer es vor Kummer überhaupt nicht schafft, seine Arbeit zu bewältigen, sollte das Gespräch mit dem Chef suchen, rät er. Wichtig sei dabei, sich realistisch einzuschätzen. Sind die privaten Probleme so groß und die Arbeitsleistung so gering, dass auch ein Kollege davon betroffen ist, sollte man das ehrlich zugeben. "Man kann kein Mitleid erwarten, Verständnis aber schon", erklärt Schienle. Möglich sei etwa, dass der Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum Verantwortung abtrete.dpa

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