Psychiater, Psychologe, Psychotherapeut: Was sind die Unterschiede?


Veröffentlicht von: Wiebke Raue

(28. Dezember 2015)

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Sie klingen alle ähnlich – bedeuten aber nicht dasselbe: Die Begriffe Psychiater, Psychotherapeut und Psychologe werden im täglichen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt, doch gibt es zwischen den Tätigkeitsprofilen einige Unterschiede.

Darf jeder Psychotherapeut ein Antidepressivum verschreiben – oder darf das nur ein Psychiater? Welche Ausbildung hat ein Psychologe gemacht? Und: Wer sollte der Ansprechpartner sein, wenn man mit einem Problem Hilfe sucht? Für einen Laien ist die sprachliche Verwirrung mitunter groß, wenn es um die Unterscheidung "Psychiater" – "Psychotherapeut" – "Psychologe" geht.

Der Psychologe: Therapie nur mit Zusatzausbildung

Ein Psychologe hat den Studiengang Psychologie an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen. Psychologen setzen sich intensiv mit menschlichem Verhalten und Erleben auseinander. Im Gegensatz zum Psychiater beschäftigen sie sich weniger mit dem Körper des Menschen, sondern mit seiner Psyche.

Das mögliche Tätigkeitsspektrum von Psychologen ist breit: Psychologen arbeiten zum Beispiel in Beratungsstellen, in der Verkehrspsychologie, in der Forschung oder im Personalbereich großer Unternehmen.

Psychotherapie wie zum Beispiel eine Verhaltenstherapie darf ein Psychologe allerdings nicht ohne Weiteres anbieten – dafür muss er erst eine Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten machen. Auch darf ein Psychologe keine Medikamente verschreiben oder eine körperliche Untersuchung durchführen, diese Berechtigung hat nur ein Arzt.

Psychologen interessieren sich fr das Verhalten und subjektive Erleben des Menschen.© iStock

Psychologen interessieren sich für das Verhalten und subjektive Erleben des Menschen.

Der Psychiater: Mediziner mit Facharztausbildung

Ein Psychiater hat Medizin studiert und im Anschluss daran eine mehrjährige Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gemacht. Er befasst sich mit der Entwicklung, dem Verlauf und der Behandlung psychischer Erkrankungen aus medizinischer Sicht.

Anders als beim Psychologen, der sich im Wesentlichen mit dem menschlichen Erleben und Verhalten beschäftigt, stehen beim Psychiater der Körper und seine Erkrankungen im Vordergrund. Beim ersten Besuch wird sich der Psychiater ein genaues Bild von den Symptomen und der Vorgeschichte seines Patienten machen, daran schließen sich psychologische oder neurologische Tests an. Hat der Psychiater eine Diagnose gestellt, wird er die Behandlung einleiten. Dazu gehört oft eine Therapie mit Medikamenten, die die Psyche beeinflussen, so etwa Antidepressiva. In regelmäßigen Abständen überprüft der Arzt, inwieweit die Medikamente den gewünschten Erfolg bringen und wie es seinem Patienten geht.

Der Psychiater kann selbst entscheiden, inwieweit er seinen Patienten psychotherapeutisch oder mithilfe von Medikamenten behandeln wird. Häufig kombiniert er beide Ansätze miteinander.

Ein Arzt verschreibt etwas: Der Facharzt fr Psychiatrie und Psychotherapie ist dazu berechtigt, als Psychotherapeut ttig zu sein.© iStock

Der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie ist dazu berechtigt, als Psychotherapeut tätig zu sein.

Früher hieß der Psychiater "Facharzt für Psychiatrie" und musste eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen, um psychotherapeutisch tätig zu sein. Seit Anfang der 1990er Jahre beinhaltet die Ausbildung zum Psychiater auch psychotherapeutische Kenntnisse – was zum neu geschaffenen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie geführt hat.

Der Psychotherapeut: Lizenz zur Therapie

Psychotherapeut kann sich eine Person nennen, die eine psychotherapeutische Zusatzausbildung gemacht hat. Mit dieser zusätzlichen Ausbildung, die mindestens drei Jahre in Anspruch nimmt, ist die Person berechtigt, eine qualifizierte Psychotherapie anzubieten – etwa eine Verhaltenstherapie. Eine Psychotherapie kann bei verschiedenen psychischen Krankheiten hilfreich sein, etwa bei Essstörungen, Depressionen, Angststörungen, psychosomatischen Erkrankungen oder Zwängen.

Voraussetzung für die Zusatzausbildung ist ein abgeschlossenes Studium – entweder

  • der Medizin oder
  • der Psychologie.

Darüber hinaus gibt es medizinische Fachrichtungen, die keine zusätzliche Ausbildung erfordern, sondern direkt zur Psychotherapie qualifizieren. Dazu zählen die Berufsbezeichnungen

  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und
  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie.

Je nach ihrem ursprünglich erlernten Beruf unterscheidet man

  • Ärztliche Psychotherapeuten, also Mediziner mit einer entsprechenden (Zusatz-)Ausbildung von
  • Psychologischen Psychotherapeuten, also ausgebildeten Psychologen.

Fachärzte, deren Ausbildung den Bereich Psychotherapie abgedeckt hat, dürfen Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene anbieten. Mediziner anderer Fachrichtungen und Psychologen dürfen eine Psychotherapie nur dann anbieten, wenn sie über eine entsprechende Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten verfügen. Darüber hinaus gibt es für (Sozial-)Pädagogen und Psychologen die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu absolvieren.

Ob ein Ärztlicher oder ein Psychologischer Psychotherapeut die richtige Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Der Psychologische Psychotherapeut wird sich vorwiegend mit den Ursachen einer psychischen Erkrankung auseinandersetzen oder gezielt bestimmte Verhaltensweisen seines Patienten / Klienten verändern wollen. Der ärztliche Psychotherapeut wird das Beschwerdebild eher aus medizinischer Sicht beleuchten und gegebenenfalls Medikamente verschreiben. Oft arbeiten beide Berufsgruppen Hand in Hand.

Ein Psychologe im Gesprch mit einem Klienten: Sowohl rzte als auch Mediziner knnen sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen.© iStock

Sowohl Ärzte als auch Mediziner können sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen.

Vorsicht vor "schwarzen Schafen"

Vorsicht bei psychotherapeutischen Angeboten ohne entsprechende Qualifikation – viele "Behandler" bieten psychotherapeutische Dienstleistungen an, haben aber kein entsprechendes Studium beziehungsweise eine weiterführende Ausbildung absolviert. Bei Anbietern mit der Bezeichnung "Psychotherapeut" oder einem Arzt mit entsprechender Fachrichtung (z.B. "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie") sind Sie auf der sicheren Seite – denn diese Titel sind geschützt. Nicht geschützt ist hingegen der Begriff Psychotherapie – er kann auch von Personen verwendet werden, welche keine ausgebildeten Psychotherapeuten sind. Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie den Therapeuten, welche Ausbildung er gemacht hat! Hilfestellung kann Ihnen auch Ihre Krankenkasse geben.


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