Mindestanforderungen an Gutachten im Familienrecht

Welchen Anforderungen ein Gutachten im Familienrecht mindestens genügen muss, definierten nun Vertreter psychologischer, juristischer und medizinischer Fachverbände sowie der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer.


In ihrem Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, „in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten, insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern“ zu wollen. Grund für diesen Beschluss waren einige umstrittene Urteile und Studien, die die Diskussion um die Qualität forensischer Gutachten in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt hatten. Die betreffenden Verbände und Kammern traten daher in den vergangenen Monaten in einen Konsensprozess und erarbeiteten unter Begleitung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fachübergreifende Qualitätsstandards für Gutachten im Familienrecht, die sogenannten „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“.

Mindestanforderungen

Die drei wesentlichen Aspekte, an denen sich den Experten zufolge ein Gutachten messen lassen muss, sind Transparenz, Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlich fundiertes Vorgehen: Sachverständige müssen in ihren Gutachten für jeden nachvollziehbar darstellen, wie lange sie mit welchen Beteiligten gesprochen haben, welche Untersuchungsmethoden eingesetzt wurden und auf welchen unterschiedlichen Quellen ihre abschließenden Empfehlungen beruhen.

Qualitätssicherung

Nach Ansicht der Experten sind diese Mindestanforderungen ein erster, wichtiger Schritt bei der Qualitätssicherung und sollten in der Gutachtenerstellung Standard werden. Darüber hinaus werde allerdings eine verbesserte und spezifische Aus-, Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen, Rechtsanwälten und Richtern notwendig sein.

Beteiligte Verbände und Kammern

Beteiligte Fachverbände und Kammern sind: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Deutscher Anwaltverein (DAV), Der Deutsche Familiengerichtstag (DFGT), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), Deutscher Juristinnenbund (djb), Deutscher Richterbund (DRB), Fachverband Systemisch-Lösungsorientierter Sachverständiger im Familienrecht (FSLS) sowie die Neue Richtervereinigung (NRV).

„Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht“ [PDF]

1. Oktober 2015
Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Foto: © bramgino – fotolia.com

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