Mediziner beharren auf Arztgeheimnis bei Piloten



E-Paper •
Aboservice •
BaZ Kompakt •
Stellefant •
Inserieren •
Archiv •
<!--
TV-Programm-->

wechselnd bewölktWetter:Basel, 4°

baz.online




Mediziner beharren auf Arztgeheimnis bei Piloten

Regelmässige psychiatrische Untersuchungen könnten helfen, psychische Probleme von Piloten rechtzeitig zu erkennen, sagen Ärzte. Eine Aufhebung der ärztlichen Schweigepflicht lehnen sie jedoch strikte ab.

Linienpilot ist ein Beruf mit komplexen Anforderungen. Foto: Salvatore Di Nolfi (Keystone)

Linienpilot ist ein Beruf mit komplexen Anforderungen. Foto: Salvatore Di Nolfi (Keystone)

Stichworte

  • Bazl 

  • Luftfahrt 

  • FMH 

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

';

} else if (google_ads.length 1) {

s += '

Google-Anzeigen

'

/*
* For text ads, append each ad to the string.
*/

for(i = 0; i

' +
google_ads[i].line1 + '

' +
google_ads[i].line2 + ' ' +
google_ads[i].line3 + '

' +
google_ads[i].visible_url + '

';
}
}
}

document.write(s);
return;
}
google_ad_client = 'pub-5337254158372699'; // substitute your client_id (pub-#)
google_ad_channel = '5725426873'; // BAZ
google_ad_output = 'js';
google_max_num_ads = '2';
google_ad_type = 'text_html';
google_feedback = 'on';
// --

Der Co-Pilot, der vergangene Woche eine Maschine der Fluggesellschaft Germanwings zum Absturz brachte, galt offiziell als flugtauglich. Nach bisherigen Erkenntnissen litt er gleichzeitig an psychischen Problemen; er hatte die Lufthansa bereits im Jahr 2009 als Flugschüler über eine «abgeklungene schwere depressive Episode» informiert, wie das Unternehmen gestern mitteilte.

Nun steht die Frage im Raum, wie sich verhindern lasse, dass ein kranker Pilot weiterhin Passagiermaschinen steuern dürfe. Manche Politiker sehen die Lösung in einer Meldepflicht für Ärzte, wie sie gegenüber den Sonntagsmedien verlauten liessen. Das würde bedeuten, dass Ärzte dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) oder der Fluggesellschaft melden müssten, wenn sie von Piloten aufgesucht werden und dabei feststellen, dass diese nicht mehr flugtauglich sind. Auch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) will eine solche Meldepflicht als mögliche neue Massnahme prüfen.

Die Ärztevereinigung FMH ist jedoch «strikte dagegen», wie deren Präsident Jürg Schlup sagt. Das Verhältnis zwischen Arzt und Patient sei ein Vertrauensverhältnis, das durch die ärztliche Schweigepflicht geschützt werden müsse. Eine Meldepflicht würde das Arztgeheimnis aushöhlen, ohne jedoch die Sicherheit zu erhöhen. Im Gegenteil: «Wenn die Piloten wissen, dass der Arzt ihre gesundheitlichen Beschwerden melden muss, werden sie sich verschliessen», ist Schlup überzeugt. Schon heute hätten Ärzte die Möglichkeit, den Behörden zu melden, wenn ein Patient eine Gefahr für seine Mitmenschen darstelle. Sie können sich dafür durch den Kantonsarzt vom Arztgeheimnis entbinden lassen, so Schlup weiter.

Fliegerärzte sind meldepflichtig

Der FMH-Präsident ist jedoch bereit, Hand zu bieten für Massnahmen, die weniger weit gehen als eine Meldepflicht. Eine Möglichkeit wäre ein Melderecht, wie es bereits bei Lenkern im Strassenverkehr existiert. Es erlaubt zum Beispiel einem Arzt oder einer Ärztin, zu melden, wenn sich im Rahmen einer Untersuchung zeigt, dass ein Berufschauffeur nicht mehr fahrtauglich ist. Er muss sich dafür nicht zuerst vom Arztgeheimnis entbinden lassen. «Das Melderecht lässt den Ärztinnen und Ärzten einen gewissen Ermessensspielraum.»

Schon heute gibt es aber eine Meldepflicht für die Fliegerärzte. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner, die im Auftrag des Bazl jährlich die Flugtauglichkeit von Piloten untersuchen. Kommen bei einer solchen Untersuchung gesundheitliche Beschwerden zum Vorschein, welche die Flugtauglichkeit infrage stellen, muss der Fliegerarzt dies dem Chefarzt des Bazl melden. Der Bazl-Chefarzt entzieht dann dem Piloten den Ausweis für die Flugtüchtigkeit. Eine Meldung an die Fluggesellschaft, also an die Arbeitgeberin der Piloten, gebe es nicht, sagt Urs Holderegger, Sprecher des Bazl, doch würden die Flugaufsichtsbehörden regelmässig kontrollieren, ob die Piloten im Besitz ihrer Tauglichkeitsausweise seien. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Pilot, der nicht mehr im Besitz seines Ausweises sei, bei einer solchen Kontrolle erkannt werde, sei im Flugverkehr ungleich grösser als im Strassenverkehr, sagt Holdener.

Routineuntersuch nur physisch

Doch der regelmässige Gesundheitscheck für Piloten beschränkt sich im Wesentlichen auf die Untersuchung der körperlichen Tauglichkeit. Dabei erkundigt sich der Fliegerarzt beim Piloten auch nach Schlafstörungen, depressiven Symptomen, Angstzuständen oder nach einem allfälligen Medikamentenkonsum, und in der körperlichen Untersuchung werden auch die Persönlichkeit, die Stimmungslage oder die Aufmerksamkeit des Piloten beobachtet. Bei Zweifeln dürfe der Fliegerarzt zusätzlich eine psychiatrische Abklärung verlangen oder einen der speziell vom Bazl ernannten Experten für Psychiatrie beiziehen, heisst es in einem aktuellen Papier des Bundesamts. Routinemässig finde jedoch eine Abklärung der psychischen Verfassung bei Piloten nur zu Beginn der Karriere statt, sie sei aber nicht Bestandteil der regelmässigen Gesundheitschecks, bestätigt Bazl-Sprecher Holderegger.

Bei den Ärzten stösst die Idee nach einer Erweiterung der Abklärung jedoch auf offene Ohren. «Gerade bei Berufen mit komplexen Anforderungen, wie das etwa bei Berufspiloten der Fall ist, wäre es sinnvoll, auch die psychische Gesundheit regelmässig zu überprüfen», sagt FMH-Präsident Jürg Schlup. Dem pflichtet Daniel Bielinski, Vizepräsident der Schweizerischen Gesellschaft für Psy­chiatrie und Psychologie, bei. Er gibt aber zu bedenken, dass sich komplexe psy­chia­trische Störungen mit einer einzelnen Untersuchung kaum erfassen liessen. Deshalb sollte gewährleistet sein, dass die Piloten bei späteren Abklärungen denselben Psychiater aufsuchen müssten. Damit liesse sich eher verhindern, dass jemand seine Probleme verheimliche.

Auch für Piloten akzeptabel

Auch für die Piloten wäre eine regelmässige Untersuchung der psychischen Befindlichkeit eine akzeptable Massnahme. Sie sei einer generellen ärztlichen Meldepflicht auf jeden Fall vorzuziehen, sagt Peter Schmid vom Vorstand des Cockpitpersonals Aeropers, der selber Linienpilot ist.

Skeptisch ist man jedoch beim Bazl. Es ginge zu weit, aufgrund eines Einzelfalls gleich eine psychiatrische Routineuntersuchung einzuführen, sagt Bazl-Sprecher Holderegger. Auch zeige die Erfahrung, dass selbst Straftäter die Psychiater täuschen könnten. Diese Täuschungsmöglichkeit bestünde auch in einer solchen Routineuntersuchung, weshalb sie kaum mehr Sicherheit böte. Alljährliche psychiatrische Untersuchungen zu verlangen, käme überdies einem Misstrauensvotum gegenüber einem ganzen Berufsstand gleich, der nicht gerechtfertigt sei, findet Urs Holderegger.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 31.03.2015, 23:23 Uhr


Ihre E-Mail wurde abgeschickt.

Leave a Reply