Master Lehrgang im Ausland und immer noch Unterhalt?

Hallo liebe Gemeinde

Ich wollte einmal ein Frage an Leidensgenossen fragen.

Kurze Info.
Sogenannte Tochter hat Abi in der BRD gemacht, ohne mein mitwissen nach Österreich gegangen um dort Psychologie zu studieren.
Dann hat sie geklagt auf 800 Euro und vor Gericht auch noch Recht bekommen.
Ich gut 400 sie bekam das Kindergeld, und den Rest die Ex da sie kaum etwas bezahlen konnte da sie sich ein Haus gekauft haben.
Nun ist der Bachelor fertig, sie sich beim Master eingeschrieben hat, und nun schon wieder Klage eingereicht hat da sie kein Kindergeld mehr bekommt, 25 Lebensjahr vollendet.
Sie hat Anrecht auf bei Geburt abgeschlossene Aussteuer, bzw Ausbildungsversicherung von 15.000 € in der leider nicht ich sonder die Ex und die Tochter schriftlich benannt ist....(mein Fehler, aber ich durfte ja bezahlen 🙂 )

Nun meine ein zwei Fragen.

Ist der Bachelor ein akademischer Grad womit man seinen Lebensweg bestreiten kann?, also ende der ersten allgemeine Ausbildung?
War von euch schon jemand bis zum OLG oder kennt ein Gerichtsurteil wo dies zu gunsten der Eltern aus ging?
Habe nur Celle und Magdeburg gefunden, die dem Studierenden bevorzugte

Ich bezahle nun schon seit 15 Jahren, keinen Kontakt zur anderen Seite habe, ausser im Rahmen der Gerichtsklagen wo ich zum Beispiel eine Studi bescheinigung bekommen habe.

Würde mich echt freuen wenn jemand etwas wüsste, da ich eine Frist bis ende der Woche bekam, entweder mehr bezahlen oder laut Anwalt wahrscheinlich wieder verlieren wenn wir den selben Richter bekommen würden 🙁

Für 800 euro gehen einige täglich arbeiten, und andere nutzen das system schamlos aus!

Mfg keny

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