Lehrer nach Sex-Fragebogen verurteilt

32-Jähriger soll sich intime Antworten von Schülerin mit falscher Identität erschlichen haben.

Ein 32-jähriger Lehrer aus der Steiermark ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchter schwerer Nötigung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er wollte mit einer getürkten E-Mail-Adresse, mit der er sich als Psychologie-Studentin ausgab, an intime Details einer Schülerin herankommen und drohte, bereits gemachte persönliche Antworten auf Facebook zu veröffentlichen.

Indizien
Das Gericht befand den Professor für Mathematik und Informatik für schuldig, obwohl es keine Beweise gab und der Beschuldigte die Tat leugnete. Die Indizien waren aber für die Staatsanwältin und für den Richter erdrückend. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da sowohl die Anklägerin als auch die Verteidigung Berufung einlegten.

Umfrage über Sex-Leben
Der Fall des Gymnasium-Lehrers reicht mehrere Monate zurück: Im Frühjahr soll der Mann an seine alte E-Mail-Adresse aus Studienzeiten von einer Sandra B., Psychologie-Studentin aus Hamburg, ein Mail bekommen haben. Über einen Verteiler der Universität - wie er sagt. Den Fragebogen sollten daher auch andere bekommen haben. Er wurde gebeten, anonym bei einer Umfrage über sein Sex-Leben teilzunehmen. "Ich bin ein hilfsbereiter Mensch und wollte helfen", sagte er vor Gericht. Daher habe er den Fragebogen ausgefüllt und zurückgeschickt. Er bekam ein Dankes-Mail und wurde gebeten, den Fragebogen auch anderen zum Ausfüllen weiterzugeben. Das habe er auch getan und früheren Studienkollegen geschrieben.

Kontakt via Facebook
Etwa zur selben Zeit kam der 32-Jährige auch mit einer seiner ehemaligen Schülerinnen via Facebook in Kontakt. Er war zufällig im selben Tanzkurs wie sie und baute via Facebook den Kontakt aus. Im Laufe der Chats erwähnte er auch den Fragebogen der Studentin und gab ihn der heute 22-Jährigen Schülerin weiter zum Beantworten, was sie auch tat - an die Adresse der Sandra B.. Doch damit nicht genug: Er hakte bei der jungen Frau nach und wollte wissen, welche Fragen am schlimmsten zu beantworten waren. "Das war ein großer Blödsinn", erkannte der Beschuldigte vor Richter Andreas Lenz.

Nacktfotos
Als die Schülerin auf Bitten der Sandra B. auch noch ein Nacktfoto zum ausgefüllten Fragebogen nachreichen sollte, sprach ihr der Lehrer zu. Außerdem schlug er ihr vor, auch ihm im Austausch für ein Mathematik-Schularbeitenbeispiel ein Foto zu schicken: "Das war ein Scherz. Ich habe ja in der nächsten Zeile ein Smiley gemacht." Während des Chats fragte er sie nach ihrem Freund, ob sie ihn nicht vermisse, wenn sie ihn lange nicht sehe und ob sie sich während der Zeit als Ersatz selbst befriedigt. "Ich war halt ein bissl neugierig", entschuldigte sich der Professor. An die Polizei gelangte der Fall schließlich, als diese Sandra B. via E-Mail der Schülerin drohte, die Antworten auf ihrer Facebook-Seite zu veröffentlichen, wenn sie nicht alle Fragen vollständig beantwortet.

Nicht glaubhaft
Staatsanwältin Kathrin Heidinger glaubte dem - seit Schulbeginn beurlaubten - Beschuldigten nicht und blieb dabei, dass er sich nur vor dem Opfer als Psychologie-Studentin ausgegeben hatte, um an die Antworten zu kommen. Denn genau jene Fragen, die die Schülerin nicht im Fragebogen beantwortet hatte, hatte er ihr etwas umschrieben mit seiner echten Identität via Facebook gestellt. Zudem wurde die ominöse Email-Adresse der deutschen Studentin just am Tag nach seiner ersten Vernehmung gelöscht: "Da bleiben zu viele Zufälle im Raum."

Die Verteidigung des 32-Jährigen gab recht, dass "einiges auf Facebook blöd ausschaut", doch es bestehe keine Indizienkette: "Es gibt keinen einzigen Beweis, dass er es war und auch nicht, dass er es nicht war." Er sei im Zweifel freizusprechen. Richter Lenz hatte aber keine Bedenken, dass es sich bei dem Verfasser des Fragebogens und dem Beschuldigten um ein und dieselbe Person handelt: "Als Informatik-Professor hätten sie ja auch andere Empfänger des Fragebogens leicht ausforschen, anschreiben und nennen können, um ihr Alibi zu sichern. Das haben Sie aber nicht gemacht."

erstellt am 21. Jänner 2016, 14:22

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