Kindergeld für Au-Pairs nur bei regelmäßigem Sprachunterricht
23. April 2012 | 8:05 Uhr
München (dapd). Wenn Kinder als Au-Pairs ins Ausland gehen, bekommen die Eltern nur dann Kindergeld, wenn das Kind an einem ordentlichen Sprachunterricht teilnimmt. Dagegen reicht es nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen: III B 34/11) nicht aus, Kurse über nordamerikanische Kultur und über Psychologie zu belegen. Diese sind dem Urteil zufolge keine Berufsausbildung, die einen Anspruch auf Kindergeld begründet.
Das Kind muss durchgängig einen systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Stunden in der Woche besuchen. Das gilt auch dann, wenn es bereits so gute Sprachkenntnisse besitzt, dass es eigentlich keinen Unterricht mehr bräuchte.
dapd.djn/T2012042101272/ome/K2120/rad
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