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Missbrauchsfall: Prozess in Papenburg vertagt
Zweifel an psychologischem Gutachten
mgl Papenburg. Wegen des Verdachts auf mehrfachen sexuellen Missbrauchs an seiner Enkeltochter hat sich nun ein 60-jähriger Mann vor dem Papenburger Amtsgericht verantworten müssen. Das Verfahren wurde vertagt, nachdem die Staatsanwaltschaft eine Überprüfung des psychologischen Glaubwürdigkeitsgutachtens über das mutmaßliche Opfer beantragt hatte.
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Nach der Anklageverlesung durch die Staatsanwaltschaft schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Für die Vernehmung der als Nebenklägerin auftretenden heute 19 Jahre alten Frau wurde die Öffentlichkeit mit Rücksichtnahme auf die Intimsphäre ausgeschlossen. Allerdings war das mutmaßliche Opfer emotional zu aufgewühlt, um aussagen zu können, sodass die Vernehmung abgebrochen werden musste. Die weiteren Zeugen wurden nicht mehr befragt.
Bereits im Vorfeld der Verhandlung war ein psychologisches Gutachten über die Glaubhaftigkeit der Zeugin erstellt worden. Im vorliegenden Fall war das junge Alter des Mädchens zum fraglichen Zeitpunkt ausschlaggebend für die Entscheidung, eine Expertenmeinung einzuholen. Die Psychologin kam in dem Gutachten zu dem Schluss, dass die Frau von Personen aus ihrem Umfeld beeinflusst worden sein könnte, was Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit begründete.
Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb im Einvernehmen mit der Vertreterin der Nebenklage eine Überprüfung des Gutachtens. Dieses wird nun vom Institut für forensische Psychologie an der Charité in Berlin daraufhin untersucht, ob es aktuellen wissenschaftlichen Standards genügt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Verfahren erst nach Erstellung eines neuen Gutachtens weitergeführt. Im Falle einer Verurteilung erwartet den Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und vier Jahren.
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