Gerichtsurteil: Uni muss sieben weitere Medizin-Studenten zulassen

Wie zu Beginn eines jeden Semesters, haben auch im aktuellen Wintersemester zahlreiche Antragsteller versucht, durch gerichtliche Entscheidung einen Studienplatz an der Universität Göttingen außerhalb der durch Verordnung festgelegten Studienplatzkapazität zu bekommen. Diesmal waren es jedoch deutlich weniger Bewerberinnen und Bewerber als in den vergangenen Jahren. Über insgesamt 346 Anträge von ausbildungswilligen jungen Menschen, die wegen einer Zulassungsbeschränkung bisher eine Studienzulassung zu dem von ihnen begehrten Studiengang nicht erhalten hatten, hatte das Gericht im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu entscheiden.

Bei der Kontrolle der von der Universität vorgenommenen Kapazitätsberechnungen, verteilt auf die verschiedenen Studiengänge entdeckte das Gericht allerdings nur wenige weitere „verborgene“ Studienplätze. Da die von der Universität vorgenommenen Einschreibungen jedoch schon deutlich über den Zahlen der Verordnung lagen, errechnete sich nur eine geringe Anzahl noch freier Studienplätze.

Gegen die Entscheidung können die Universität beziehungsweise die nicht zum Zuge gekommenen Antragsteller innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Beschlüsse haben laut Mitteilung die Aktenzeichen 8 C 339/14 (Psychologie) 8 C 329/14 (Humanmedizin vorklinischer Teil), 8 C 336/14 (Humanmedizin klinischer Teil) sowie 8 C 315/14 (Zahnmedizin). (bsc)

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