Gericht lehnt Numerus clausus für Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ab

Gericht lehnt Numerus clausus fr Bachelor-Studiengang Psychologie in Berlin ab

Am 20. Dezember 2011 gab der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin den Verfassungsbeschwerden von zwei Bewerberinnen um einen Studienplatz für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Humboldt-Universität zu Berlin statt.

Die klagenden Bewerberinnen wandten sich mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen die Ablehnung ihrer vorläufigen Hochschulzulassung außerhalb der von der Universität festgesetzten Zulassungszahl zum Wintersemester 2009/2010 für den damals neu eingeführten (und nicht in das bundesweite zentrale Vergabeverfahren einbezogenen) Studiengang „Bachelor of Science Psychologie“.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies ihre Eilanträge mit zwei gleichlautenden Beschlüssen vom 12. Januar 2011 in zweiter und letzter Instanz zurück. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Entscheidungen aufgehoben und die Verfahren zu einer möglichst umgehenden erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

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