Der Kanton Aargau ist auf der Suche nach fähigem Gerichtspersonal

Ab dem 1. Januar 2013 gibt es im Kanton elf neue Familiengerichte. Das hat die Aargauer Bevölkerung am Sonntag entschieden. Nun beginnt die Organisation. Die Familiengerichte werden in den elf verschiedenen Bezirksgerichten involviert.

«Pro Familiengericht wird ein Spruchkörper von drei Personen benötigt. Das sind ein Gerichtspräsident und zwei Fachrichter, der eine für soziale Arbeit, der andere für Psychologie», erklärt Samuel Helbling, Leiter Kommunikationsdienst des Departements Volkswirtschaft und Inneres.

Insgesamt werden im ganzen Kanton 560 Stellenprozente für Fachrichter soziale Arbeit und 550 Stellenprozent für Psychologie-Fachrichter vergeben.

Die Pensen für die Gerichtspräsidenten variieren je nach Bezirk. «In Muri beträgt das kleinste der Pensen 50 Prozent, in Baden ist es mit 180 Prozent am höchsten. Die Restlichen belaufen sich zwischen 50 und 100 Prozent», gibt Helbling Einblick.

Ob Gerichtsschreiber der Bezirksgerichte an die Familiengerichte wechseln oder neu angestellt werden, steht noch nicht fest. «Wir sind noch nicht so weit, das läuft alles schrittweise ab», so Helbling.

Unterschiedliche Anmeldefristen

Morgen veröffentlicht die Staatskanzlei die Stellenangebote im Internet und in Amtsblättern (für Gerichtspräsidenten) oder in Zeitungen (für Fachrichter). Die Anmeldefrist für Fachrichter ist der 10. April. Um Gerichtspräsidentenkandidaten einzureichen, haben die Bezirksparteien bis zum 20. April Zeit.

«Die Vorschläge kommen meistens von den Parteien. Es werden sich wohl keine Einzelpersonen melden. Doch ganz ausschliessen kann man das nicht», sagt Urs Meier, stellvertretender Staatsschreiber. Als Voraussetzungen müssen die Gerichtspräsidenten ein Anwaltspatent besitzen, fünf Jahre juristische Tätigkeit nachweisen und nach der Wahl Wohnsitz im Kanton haben.

Wichtigste Voraussetzung für die Fachrichter sind ein tertiärer Abschluss (Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychologie), vertiefte Fachkenntnisse und Erfahrungen im konkreten Arbeitsbereich und vorzugsweise mehrjährige Erfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Parteizugehörigkeit ist zweitrangig

Die verschiedenen Bezirksparteien haben mit der Suche nach geeigneten Gerichtspräsidenten bereits begonnen. «Im Bezirk Baden stehen verschiedene Kandidaten zur Auswahl. Wir von der FDP wollen eine Frau zur Wahl stellen, die SVP und CVP portieren jeweils einen männlichen Kandidaten», orientiert Antoinette Eckert, Bezirkspräsidentin FDP Baden.

Ihrer Meinung nach ist die Parteizugehörigkeit für eine solche Stelle jedoch sekundär: «Wir brauchen eine fähige Person, die Fach- und Führungskompetenzen hat und im sozialen Bereich das nötige Fingerspitzengefühl an den Tag legt.» Über eine mögliche Kandidatur der willigen Juristen werde am 4. April an der nächsten Sitzung für Bezirksparteipräsidenten erneut debattiert, so Eckert.

Das Volk wird letztlich entscheiden, wer in den Bezirken Familiengerichtspräsident wird. Am 17. Juni können die Aargauer Bürgerinnen und Bürger unter den verschiedenen Kandidaten auswählen. Die Fachrichter werden hingegen vom Gesamtregierungsrat bestimmt.

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