Das muss man bei einer Paartherapie beachten

Von Psychologie aktuell Ressortleiterin Katrin Fix.

Paartherapie und Eheberatung gibt es nicht nur einmal, es gibt sie in zig Ausführungen und Arten. Zentral für alle Methoden sind das Thema der richtigen Kommunikation, die strikte Neutralität des Therapeuten und das Verbleiben auf der Ebene des „Überblicks". Es muss zwischen den Klienten und dem Therapeuten Klarheit herrschen, ob man ergebnisoffen oder mit dem Ziel eines Beziehungserhalts arbeitet. Solange dies nicht geklärt ist, können weder Paartherapie noch Eheberatung stattfinden.

Einfach loszulegen ist keine Option!

Es wäre unseriös und schädlich, ohne klar definiertes und transparent vereinbartes Ziel „loszulegen". Es empfiehlt sich, diese Therapiezielvereinbarung und auch einige Regeln schriftlich festzuhalten. Dies gibt dem Beratungsprozess auch einen gewissen Halt und verhindert das regressive Abgleiten in kindische Zustände, die in der Paartherapie gerne mal entstehen.

Berater und nicht Papa und Mama!

Zu jeder Zeit muss der Paartherapeut davon ausgehen, dass jene Impulse immer wieder aufs Neue einsetzen wollen, die ihn in die Rolle des Schiedsrichters, des „Papa" oder der „Mama" drücken. Konsequente Wachsamkeit in dieser Hinsicht, Abgrenzungsfähigkeit und eine sorgsame Unterscheidung von Sympathie und Empathie sind hier von allergrößter Bedeutung.

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Ressortleiterin Ehe Familie - Katrin Fix

Empathie in der Paartherapie?

Der Paartherapeut darf und sich in seine Klienten einfühlen können. Dies nennt man Empathie, also die Fähigkeit und Bereitschaft, sich einzufühlen, wie es dem anderen gerade im Moment oder in einer bestimmten Situation geht. Empathie ohne Partei für eine Seite zu ergreifen ist ein wichtiges Arbeitsmittel des Paartherapeuten und beschreibt ein reines inneres „Nachvollziehen" und kein emotionales „Mitgehen".

Empathie ist nicht gleich Sympathie!

Zu unterscheiden ist das wichtige „Werkzeug" der Empathie von der Sympathie, also des persönlichen und nichtneutralen Mitleidens mit einem der Beteiligten oder mit beiden Klienten. Der Paartherapeut kann nicht die Gefühle seiner Klienten teilen, sogar noch viel weniger als ein Psychotherapeut dies darf, weil sonst automatisch eine toxische Tendenz zur Parteilichkeit Raum greift. Daher lautet der Merksatz: „Einem Paartherapeuten ist die Empathie eine Tugend, die Sympathie aber ein Laster."

Die Taktung und das Setting festlegen!

Wie oft und in welcher Taktung eine Paartherapie abläuft, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Vereinbarter Umfang
  • Zeitliche und finanzielle Ressourcen der Klienten
  • Im Erstgespräch formuliertes Ziel der Paartherapie/Eheberatung

In der Regel werden sodann regelmäßige Termine vereinbart, Abweichungen von einer Regeltaktung ist möglich, gleichwohl haben sporadische Termine erhebliche Nachteile für den Beratungsprozess, die Klienten und den Berater selbst. Insbesondere führen ungetaktete, sporadische Termine oft zu folgenden Phänomenen:

  • Der Paartherapeut wird nur in akuten Krisensituationen aufgesucht
  • Ein kontinuierlicher Arbeitsprozess ist kaum etablierbar
  • Haltbare Fortschritte mit bleibenden Wandlungen sind kaum herbeiführbar
  • Die Eheberatung wird zum erweiterten Schlachtfeld häuslicher Streitereien

Ein Paartherapeut ist daher gut beraten, die Klienten - in ihrem eigenen Interesse - von einem geordneten und getakteten therapeutischen Prozess zu überzeugen. Es empfiehlt sich, wiederum je nach angewandter Therapiemethode - ein Takt von 0,5 bis 2 mal je Woche.

Einsam oder gemeinsam?

Des Weiteren ist mit den Klienten zu klären, ob einige der Sitzungen auch getrennt stattfinden können, oder ob stets beide gemeinsam kommen wollen. Paartherapie verläuft in der Regel als gemeinsames Projekt eines Paars. Jedoch kann man als Paartherapeut an einen Punkt kommen, in dem es sinnvoll erscheinen kann, mit einem der Partner separat zu sprechen. Dies steht einer Paartherapie nicht entgegen.

Sind die Spielregeln klar?

Jedoch müssen die „Spielregeln" auch hierfür transparent zwischen allen Beteiligten abgestimmt sein. Keinesfalls darf der Paartherapeut sich „Botschafter" oder „Vermittler" missbrauchen lassen, auch muss unmissverständlich klar sein, wie mit vertraulichen Informationen umzugehen ist, die der Paartherapeut in einer Einzelsitzung erhalten hat. Wie mit einer solchen Situation (etwa wenn ich einer Einzelsitzung dem Eheberater ein Fremdgehen gestanden wird) in der weiteren Paararbeit umzugehen ist, muss zu Anfang klar und deutlich geregelt sein.

Wie vertraulich ist das ganze Geschehen?

Oft bewährt sich eine „Das Setting bestimmt das Schweigen"-Vereinbarung. Das bedeutet, dass alles, das unser vier Augen besprochen wird, auch unter vier Augen bleibt. Der Paartherapeut kann sodann mit diesem zusätzlichen Wissen arbeiten, ohne es jedoch auszuplaudern. Unbedingt unterbinden muss ein Paartherapeut, dass er ungefragt von einer Seite „ins Vertrauen" gezogen wird. Dies könnte den weiteren paartherapeutischen Prozess unmöglich machen!

Immer alles im Einvernehmen!

Selbstverständlich werden separate Gespräche mit einem der Partner auch nur geführt, wenn beide Klienten dies so wünschen! Keinesfalls darf über den Kopf eines der Klienten hinwegentschieden werden. In aller Regel empfiehlt es sich im Falle von Separatsitzungen auch, stets für beide Partner jeweils eine separate Sitzung zu vereinbaren, unabhängig von der inhaltlichen Notwendigkeit - einfach um keine Gefühle der Ungleichbehandlung aufkommen zu lassen. Erfahrene Eheberater handhaben dies so und dieses Vorgehen hat sich entsprechend bewährt.

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