Bremen – WESER

Immer mehr junge Leute klagen gegen die Bremer Universität, weil sie ihren Wunsch-Studienplatz nicht bekommen. "Ja, es ist mehr geworden", bestätigt Petra Banik von der Rechtsabteilung der Uni. Der Grund: Durch den doppelten Abiturjahrgang und die Aussetzung der Wehrpflicht ist der aktuelle Studierenden-Jahrgang größer als sonst. Deshalb bekommen weniger den Platz, den sie wollen – und immer mehr klagen sich ein. "Das wird sich auch noch strecken", sagt Banik. Sie geht davon aus, dass sich die Situation in den nächsten zwei bis drei Jahren nicht ändern wird.

Hochschulen dürfen die Zulassungen zu einem Studienfach nur beschränken, wenn sie ihre Kapazitäten voll ausnutzen, also so viele Plätze anbieten wie möglich. Sonst verstoßen sie gegen das Grundgesetz, das in Artikel zwölf die Wahlfreiheit der Ausbildungsstätte zusichert. "Einklagen" bedeutet, dass eine einstweilige Anordnung gestellt wird und das zuständige Verwaltungsgericht prüft, ob die Universität die Studierenden-Kapazität korrekt berechnet hat. Ist das nicht der Fall, müssen weitere Plätze angeboten werden.

Wie viele Verfahren es genau in Bremen sind, kann Banik noch nicht sagen. Allerdings wurden 1160 Widersprüche eingereicht von Leuten, deren Bewerbungen abgelehnt wurden. Davon stelle zwar nicht jeder einen Antrag auf einstweilige Anordnung. "Aber es ist eine Tendenz", sagt sie. Außerdem weiß man in der Rechtsabteilung schon, dass im Fach Psychologie 137 solcher Anordnungen eingegangen sind. Im Jahr zuvor waren es noch 60. Neben Psychologie, dem am stärksten nachgefragten Studiengang in Bremen, bei dem über 3000 Bewerbungen auf 140 Plätze eingingen, sind die Fächer Kommunikationswissenschaften, Public Health und Inklusive Pädagogik besonders beliebt. Auch hier häufen sich daher in diesem Jahr die Klagen.

Je mehr ihren Studienplatz auf diesen Weg erreichen wollen, desto geringer werden allerdings die Chancen auf Erfolg, sagt der Anwalt für Hochschulrecht Tim Lorenzen. Denn wenn eine Hochschule mehr Studienplätze stellen muss, werden die unter allen Klägern verlost. Die Chancen, in Bremen mit einer Klage Erfolg zu haben, stünden aber nicht schlecht, sagt Lorenzen. "Bremen ist die einzige Uni im Norden, die sich nicht anwaltlich vertreten lässt", sagt er. Das mindert die Kosten für den Kläger, der andernorts bei Misserfolg auch den Anwalt der Gegenseite zahlen muss. Doch auch so koste es, Anwalts- und Gerichtskosten zusammen genommen, bis zu 1200 Euro, sich einen Studienplatz an der Bremer Uni zu erstreiten, sagt Lorenzen. Ohne Garantie auf Erfolg.

Sich durch eine Kanzlei vertreten zu lassen, habe man bisher nicht in Betracht gezogen, sagt Petra Banik, "das reduziert nicht unbedingt den Verwaltungsaufwand". Die Verwaltung der Uni Bremen vertrete sich selbst, und das "ausgesprochen erfolgreich", sagt sie. Und betont, warum ihr das wichtig ist: "Die Qualität der Lehre ist für uns vorrangig", sagt Banik. Denn mehr Studenten bedeute auch, dass die Universität mehr Personal und mehr Räume brauche. 

 

Leave a Reply