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Bleibende Narben im Auge

Laserpointer werden immer leistungsstärker. Unfälle und Blendattacken können dadurch auch über grosse Distanzen zu bleibenden Augenschäden und im Extremfall zu Erblindung führen.

Gefährlich: Ein griechischer Polizist wird an einer Demonstration in Athen mit einem Laserpointer geblendet.

Gefährlich: Ein griechischer Polizist wird an einer Demonstration in Athen mit einem Laserpointer geblendet.
Bild: AFP

In Zürich von Herzspezialist erfunden

Der wahrscheinlich weltweit erste Laserpointer wurde im Jahr 1978 in Zürich entwickelt. Die Idee dafür stammte vom inzwischen verstorbenen Herzspezialisten Andreas Grüntzig. Er ist der Erfinder des Ballonkatheters, mit dem verengte Blutgefässe, etwa bei einem Herzinfarkt, ohne Operation wieder erweitert werden können. Diese Methode, die Grüntzig in den 1970er-Jahren am Zürcher Unispital entwickelt hat, gehört heute zu den häufigsten medizinischen Eingriffen.

Grosse Verbreitung hat auch der Laserpointer gefunden, der ein Nebenprodukt von Grüntzigs Forschungen war. «Andreas hatte die Idee, einen Laser entwickeln zu lassen, um arterielle Verschlüsse zu durchbohren», erinnert sich die ehemalige Grüntzig-Mitarbeiterin Maria Schlumpf. Die Methode wurde nicht weiterentwickelt, doch aus dem Prototyp entstand der erste Laserpointer. Die komplizierte technische Umsetzung übernahm Peter Gerber, der kurz vorher die Firma Industrial Laser and Electronic Engineering (ILEE) in Schlieren gegründet hatte. Grüntzig nutzte den rund 30 Zentimeter langen Laserpointer für Fachvorträge. Das Gerät stiess immer wieder auf Begeisterung, denn die bis dahin üblichen Zeigelampen waren insbesondere für Röntgenbilder zu wenig stark.

Gerber musste den Laserpointer in der Folge bis nach Japan und die USA liefern. «Das Gerät wurde mir förmlich aus der Hand gerissen», sagt der pensionierte Ingenieur. Rund 10'000 Geräte habe er produziert. Als später die Laserdiode entwickelt wurde, war Gerber auch bei den Ersten, die die neue Technik in Laserpointern einsetzten. (fes)

Im Bild: Mediziner Andreas Grüntzig.
(Bild: Keystone )

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Mit starken Laserpointern lassen sich viele lustige Dinge anstellen: Ballone zerplatzen lassen zum Beispiel. Oder Löcher in Papier brennen und – noch besser – in die Turnschuhe der Schwester. Solche Spässe erlaubte sich ein 15-jähriger Junge aus Luzern mit seinem Laserpointer, den er im Internet erstanden hatte. Damit war aber Schluss, als er mithilfe eines Spiegels eine Lasershow kreieren wollte. Der Strahl traf beide Augen, und der Junge sah plötzlich nur noch verschwommen. Er verheimlichte den Vorfall seinen Eltern während Tagen. Doch die Hoffnung, dass die Sehstörungen nur vorübergehend wären, stellte sich als Irrtum heraus. Nach zwei Wochen rückte er mit der Sprache heraus und konnte schliesslich am Kantonsspital Luzern vom Augenarzt Stefan Wyrsch untersucht werden.

«Obwohl der Laserstrahl wegen des Blinzelreflexes wahrscheinlich nur ganz kurz in die Augen gelangte, kam es auf beiden Seiten zu starken Netzhautschäden», sagt Wyrsch. Es handelte sich um einen starken Laserpointer mit 150 Milliwatt Leistung, der zu Verbrennungen in der Netzhaut (Retina) führte. Bei einem Auge traten Vernarbungen auf, beim anderen kam es zusätzlich zu einer Blutung. Heute hat der Junge blinde Flecken im Gesichtsfeld, die ihn beispielsweise beim Lesen stören.

Polizisten geblendet

Der tragische Fall, den Stefan Wyrsch im Jahr 2010 im Fachblatt «New England Journal of Medicine» veröffentlichte, ist ein extremes Beispiel für bleibende Schäden durch Laserpointer. Häufiger sind Blendungen, etwa von Piloten und Lokführern. Diese haben in der Regel keine Augenschäden zur Folge, sind aber dennoch gefährlich, weil Betroffene dadurch stark abgelenkt werden. Trotzdem können auch bei solchen Blendungen Augenverletzungen auftreten. Vergangenes Wochenende wurden an der Street-Parade in Zürich drei Polizeibeamte mit Laserpointern geblendet. Zwei von ihnen tragen möglicherweise bleibende Beeinträchtigungen davon. Laut Stadtpolizei Zürich werden dies weitere Untersuchungen zeigen.

«Bleibende Schäden sind auch nicht auszuschliessen, wenn einem Piloten vom Boden aus mit einem Hochleistungslaser ins Auge gestrahlt wird», sagt Wyrsch. Zwar prüfen verschiedene Institutionen den Schutz vor Laserattacken. Doch der gestaltet sich schwierig. «Das Problem ist, dass heute Laser in verschiedenen Wellenlängen erhältlich sind und eine entsprechende Schutzbrille, welche vor einem breiten Spektrum schützt, stark abdunkelt», sagt Wyrsch.

Hohe Dunkelziffer

In der Fachliteratur tauchen vor allem Berichte von bleibenden Augenverletzungen bei Jugendlichen auf. So schilderten Mediziner 2010 im «British Medical Journal» den Fall eines Teenagers, der beim Spielen mit einem Laserpointer seine Augen traf und deswegen blinde Flecken im Sehfeld hatte. Zwei Monate später sah er zwar besser, die Retina blieb jedoch beschädigt. Im vergangenen Jahr berichteten Ärzte von der Universitäts-Augenklinik Heidelberg von einem 11-jährigen Jungen, der seine Netzhaut mit einem Laserpointer verletzt hatte. Augenspezialist Wyrsch glaubt, dass bei milderen Schäden die Dunkelziffer hoch ist: «Viele haben einen etwas geringeren Netzhautschaden und leben damit, ohne es abgeklärt zu haben.»

Laser werden abhängig von ihrer Wattleistung in vier verschiedene Klassen unterteilt. Dabei gelten Geräte bis Klasse 2 mit maximal 1Milliwatt Leistung als unbedenklich. «Bei diesen Lasern treten keine Schäden im Auge auf, selbst wenn man reinschaut», sagt Wyrsch. Obwohl in der Schweiz seit 2011 das Inverkehrbringen von Laserpointern mit mehr als 5 Milliwatt untersagt ist, können im Internet massiv stärkere Geräte erworben werden. Nicht selten sind dabei die Angaben der Hersteller massiv zu tief oder zu hoch. Das Bundesamt für Gesundheit will 2014 eine Gesetzesvorlage für eine Vernehmlassung ausarbeiten, die die Situation verbessern soll.

In den letzten Jahren ist die Leistungsgrenze der Geräte immer weiter gestiegen: «Heute sind Laserpointer bis 2000 Milliwatt erhältlich», sagt Günter Ott, Fachmann für Laserschutz bei der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua). «Dabei reichen 10 Milliwatt, um nach einer Viertelsekunde einen bleibenden Schaden auf der Netzhaut zu erzeugen», so Ott. Dies auch im Abstand von ein paar Dutzend Metern. «Der Strahl schwächt sich auch über grössere Distanzen nur wenig ab und wird bei dieser Leistung erst im Bereich von rund 100 Metern so breit, dass er nicht mehr vollständig ins Auge gelangen kann.»

Im Auge 100'000-fach stärker

Zwar hat der Mensch eine natürliche Schutzreaktion, wenn zu viel Licht in sein Auge gerät: Innerhalb von eine Viertelsekunde schliesst er das Augenlied. Bei starken Lasern reicht diese Zeit jedoch aus, um im Auge Schaden anzurichten. Zudem tritt der Lidschlussreflex viel seltener ein als lange gedacht. «Die Angaben beruhen auf Messungen bei Soldaten, die in einen Atomblitz geschaut haben», sagt Ott. Messungen im Auftrag der Baua ergaben, dass im Gegensatz zu hellem Normallicht bei Laserstrahlen der Lidschutzreflex nur gerade bei einem Fünftel der Probanden stattfindet.

Weil Laserpointer Strahlung im sichtbaren Bereich verwenden, schädigen sie vorwiegend die Netzhaut. Hornhaut und Linse sind durchlässig für Licht in diesen Wellenbereichen. Hingegen fokussieren sie das Licht zusätzlich und verstärken es auf dem Weg zur Netzhaut rund 100'000-fach. Dadurch können bereits geringe Leistungen für das Auge gefährlich sein – erst recht, wenn sie wie bei Laserstrahlen auf einen kleinen Durchmesser gebündelt sind.

Ist das Laserlicht nicht allzu stark, kommt es zur Blendung. Dabei werden die Lichtrezeptoren der Retina kurzzeitig überreizt, sodass sie keine Transmitter ans Gehirn senden können. Baua-Tests haben ergeben, dass bereits ein Laserstrahl mit 0,01 Milliwatt – also einem Hundertstel üblicher Laserpointer – in Sekundenbruchteilen Blenderscheinungen hervorrufen: Rund eine halbe Minute kann dadurch das scharfe Sehen und das Farbsehen beeinträchtigt sein.

Bei stärkeren Lasern führen die Strahlen zu Verbrennungen auf der Retina, die die Lichtrezeptoren unwiederbringlich zerstören und eine Narbenbildung zur Folge haben. Bei stärkeren Schädigungen kommt es zu Blutungen, Flüssigkeitsansammlungen oder manchmal auch zur Wucherung von neuen Blutgefässen. Ein Augenarzt kann dagegen nur wenig tun. Kleinere Verletzungen der Netzhaut bleiben meist unbemerkt, soweit sie nicht im Fleck des schärfsten Sehens (Makula) liegen. Ist jedoch die Makula betroffen, kann es zu einer starker Verminderung des Scharfsehens und des Farbsehvermögens kommen. Der schlimmste Fall tritt ein, wenn der Laserstrahl den Sehnerv trifft. Dann droht die völlige Erblindung. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 18.08.2013, 08:42 Uhr


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