Bessere Versorgung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Im Juni 2015 soll das Bundesfamilienministerium einen Gesetzesentwurf erarbeiten, der neu regeln soll, wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verteilt werden. Dadurch soll nicht nur das Kindeswohl sichergestellt, sondern auch die Belastung auf die Kommunen gerechter verteilt werden. Doch zwei Frankfurter Psychologinnen ist das zu wenig. "Die Diskussion wird nur um Quoten und Verteilung geführt", sagt Ilka Quindeau, Professorin für Klinische Psychologie an der Frankfurt University of Applied Sciences (ehemals Fachhochschule). "Es fehlen klare Kriterien, wie das Kindeswohl bestimmt und gesichert werden kann." Am Mittwoch fand an der FH eine Fachtagung zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) im Clearingverfahren statt.

Nach Aussage der Psychologin müsste es zunächst kompetente Aufnahmestrukturen geben. Da viele UMF ohne Ausweis kämen, würde ihr Alter geschätzt, sodass Minderjährige so auch in gewöhnliche Erstaufnahme-Einrichtungen untergebracht würden, die ihnen keinen besonderen Schutz vorsehen. Oft wirkten die Heranwachsenden reifer als sie seien. Dabei seien die Jugendlichen oft traumatisiert durch Krieg, Misshandlung und Flucht. Allerdings sieht man ihnen das nicht an: "Sie sind auffällig unauffällig und wirken gesund", sagt Quindeau. Die Betroffenen würden selten über ihre Erfahrungen sprechen. Gerade sexueller Missbrauch sei hoch schambesetzt.

Zusammen mit Marianne Rauwald, Leiterin des Instituts für Traumabearbeitung und Weiterbildung, fordert Quindeau ein integriertes Gesamtkonzept für die Aufnahme von UMF. "Es braucht eine zentrale Koordinierungsfunktion, die Zuständigkeiten bündelt", sagt Rauwald. Dazu müssten lokale Netzwerke geschaffen werden, in denen Behörden, Beratungsstellen und Schulen koordiniert werden, außerdem seien fortgebildete Fachkräfte nötig und eine medizinische und psychotherapeutische Versorgung nach psychotraumatologischen Standards, inklusive Dolmetscher. Die UMF sollen von Anfang an Schul- und Ausbildungsplätze zur Verfügung gestellt werden. Außerdem fordern die Psychologinnen den Aufbau von partizipatischen Aufnahmestrukturen und eine qualifizierte rechtliche Vertretung.

Um solche Strukturen aufzubauen, müssen Kommunen fachlich und finanziell von übergeordneten Einrichtungen unterstützt werden. Hochschulen müssten die Aus- und Weiterbildung übernehmen.

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