Besser hier als in China

Es gibt kaum eine heiklere Materie als Tierversuche mit Affen. Jüngstes Beispiel sind die geplanten Experimente an der Uni und ETH Zürich zur Erforschung von Gehirnvorgängen bei psychiatrischen Erkrankungen. Nach einem langwierigen Verfahren hat der Regierungsrat gestern einen Rekurs von drei Mitgliedern der Tierversuchskommission gegen die vom Veterinäramt erteilte Bewilligung abgelehnt.

Entscheide pro oder kontra Tierversuche sind immer umstritten – egal wie sie ausfallen. Letztlich sind sie aber das Ergebnis einer Güterabwägung von Nutzen versus Leid und Tierwürde. Bei Primaten liegt die Latte für eine Bewilligung aus ethisch-moralischen Gründen viel höher als etwa bei Mäusen. Versuche mit Menschenaffen sind in der Schweiz ganz verboten, und selbst in den USA wird Forschung an Menschenaffen staatlich jetzt nicht mehr unterstützt.

Im aktuellen Zürcher Fall hat der Regierungsrat den möglichen Nutzen höher gewichtet als das potenzielle Leid. Wissenschaftlich kann man einerseits den Entscheid nachvollziehen. Denn gerade bei psychiatrischen Erkrankungen wie der Schizophrenie weiss man immer noch erschreckend wenig über deren Ursachen, geschweige denn gibt es gezielte Behandlungen. Mit den geplanten Versuchen erhofft man sich einen Erkenntnisgewinn. Andererseits kann man aber auch die Argumente der Tierschützer verstehen: Affen stehen uns verdammt nah.

Mit etwas Goodwill kann man dem Entscheid allerdings auch aus tierschützerischer Sicht etwas Positives abringen. Denn es gibt kaum Länder mit ähnlich hohen Standards bei der Tierhaltung, wie sie in der Schweiz gelten. Mit anderen Worten: Ein Versuchstier lebt besser in der Schweiz als etwa in China, wo es grosse Affenversuchsstationen gibt, die auch von Schweizer Forschern genutzt werden.

Ob der geplante Affenversuch in Zürich tatsächlich durchgeführt werden kann, ist trotz dem regierungsrätlichen Ja noch unklar. Die Tierversuchsgegner haben angekündigt, den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen. (Tages-Anzeiger)

(Erstellt: 10.12.2015, 22:54 Uhr)

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