Nun nimmt sich der Kassationshof in Brüssel, das oberste belgische Gericht, des Falles an.
Bruno W. bemängelt in der Revisionsbegründung, dass sein Verteidiger Victor Hissel vom Prozess in Lüttich ausgeschlossen worden war. Da eine Bewährungsstrafe gegen Hissel wegen Besitzes kinderpornografischer Fotos vergangenen Herbst rechtskräftig wurde, darf er nicht mehr an Prozessen teilnehmen, die auch nur entfernt mit Pädophilie zu tun haben. Doch die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Lütticher Gericht gemutmaßt, W. könne sich an seiner damals minderjährigen Tochter vergangen haben. Beweise dafür gab es nicht, das Gericht ging der Frage auch nicht weiter nach. Trotzdem schloss es Hissel vom Prozess aus.
Die Entscheidung des Gerichts gab Anlass zu vielen Spekulationen. Etwa zu der, dass die Staatsanwaltschaft nur deswegen die Missbrauchsvermutung zur Sprache gebracht habe, um zu verhindern, dass Hissel, einer der prominentesten Strafverteidiger Belgiens, im Prozess die Ergebnisse der psychologischen Begutachtung Bruno W.s infrage stellen kann. Die Frage nämlich, ob W. schuldfähig oder psychisch krank war oder ist, wurde im Prozess letzten Endes nicht geklärt.
Gibt der Kassationshof der Revision statt, muss der Prozess gegen Bruno W. neu aufgerollt werden. Verwirft das Gericht die Revision, bleibt W. in Haft, aus der er nach belgischem Recht bereits Ende 2017 wieder entlassen werden könnte.