Arbeit Beruf Psychologie Weihnachten Ratgeber: Berufsanfänger zuerst … – n

Montag, 29. Oktober 2012

Hamburg (dpa/tmn) - Grauer Arbeitsalltag mit den Kollegen - statt Feiern mit der Familie unterm bunten Weihnachtsbaum: Kaum ein Berufstätiger arbeitet am Heiligen Abend gern.

Bei vielen Jobs lassen sich die Feiertagsdienste nicht vermeiden - denn etwa im Krankenhaus oder bei der Polizei herrscht auch während des Fests der Liebe Betrieb. Für diese Tage gibt es in der Regel eine reduzierte Besetzung. Für das Vergeben der Feiertagsdienste sollte es im Betrieb feste Regeln geben, sagte Etikette-Expertin Imme Vogelsang. Denn werden die Dienste willkürlich verteilt, gibt es unter Kollegen schnell Zwist.

Berufsanfänger zuerst: Bei den Feiertagsdiensten sind zunächst Berufsanfänger und neue Kollegen in der Pflicht, erklärt Vogelsang, die Mitglied im Deutschen Knigge-Rat ist. In den meisten Betrieben sei es üblich, dass sie die unliebsamen Dienste übernehmen - zumindest im ersten Jahr. Statt zu warten, bis man als Berufsanfänger angesprochen wird, empfiehlt sie, von sich aus anzubieten, die Feiertage zu übernehmen. «Das ist eine nette Geste und weckt die Sympathie der Kollegen», sagt Vogelsang.

Reihum: Ansonsten sollte jeder Kollege einmal den Feiertagsdienst an Weihnachten übernehmen. Grundsätzlich sollten sich Vorgesetzte ebenfalls an der Feiertagsbesetzung beteiligen - schließlich sind sie ein Vorbild für ihre Mitarbeiter. Am fairsten sei es, wenn der unliebsame Dienst jeden einmal trifft.

Tausch ist nette Geste: Kollegen mit kleinen Kindern trifft es besonders hart, wenn sie am Heiligen Abend arbeiten müssen. Denn für ihre Kinder ist der Abend oft ein lang herbeigesehntes Fest. Deshalb sei es eine nette Geste, wenn kinderlose Kollegen bereit seien einzuspringen. Sie sollten sich jedoch nicht dazu verpflichtet fühlen. Schließlich wollten auch sie in der Regel lieber im Kreis der Familie feiern, als im Büro zu sitzen. «Es ist im Ergebnis sehr nett, wenn man es anbietet. Aber es bleibt eine freiwillige Geste.»

Quelle: n-tv.de

Leave a Reply