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Zahlt die Krankenkasse bald den Psychologen?

Ein neues Gesetz regelt, wer sich in der Schweiz Psychologe und Psychotherapeut nennen darf. Offen bleibt jedoch, wie die nicht ärztlichen Therapeuten über die Krankenkasse abrechnen können.

Ärzte und Psychiater sollen künftig Therapien bei selbstständig arbeitenden Psychologen anordnen können: Ein Hausarzt in seiner Praxis.

Ärzte und Psychiater sollen künftig Therapien bei selbstständig arbeitenden Psychologen anordnen können: Ein Hausarzt in seiner Praxis.
Bild: Keystone

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Ab dem 1. März gilt das neue Psychologieberufegesetz, das Psychologe und Psychotherapeut zu geschützten Berufstiteln macht. Dieser gesetzliche Titelschutz ist die Voraussetzung dafür, dass fast 4000 Therapeuten ohne Medizinstudium künftig auf Kosten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen können. Heute ist das nur im Anstellungsverhältnis unter Aufsicht eines Arztes (Psychiater) möglich, als delegierte Psychotherapie.

Obwohl bereits bei der Beratung des Krankenversicherungsgesetzes vor 20 Jahren den nicht ärztlichen Psychotherapeuten die Aufnahme in die Grundversicherung in Aussicht gestellt wurde, dürfte die entsprechende Regelung frühestens 2015 vorliegen. Denn das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) tut sich schwer mit einer Lösung, weil es von zwei Seiten unter Druck steht: Einerseits lassen sich in der Schweiz immer weniger Mediziner zum Psychiater ausbilden, weshalb die nicht ärztlichen Psychotherapeuten immer wichtiger für die Versorgung werden. Andererseits warnen die Kassen und die Politik vor einem Kostenschub, sollten die Psychologen zur Grundversicherung zugelassen werden.

Kostenschub befürchtet

Für die Berufsverbände der Psychologen und nicht ärztlichen Psychotherapeuten ist klar, dass die heutige Abhängigkeit vom delegierenden Arzt überholt ist. Sie fordern die möglichst selbstständige Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung, da sie oft die gleiche Arbeit verrichteten wie die Psychiater. Einzig Medikamente dürfen nur Ärzte verschreiben, gewisse Gutachten sind ebenfalls den Psychiatern vorbehalten.

Die Kassen wollen dagegen beim heutigen Regime bleiben, weil jede Lockerung zu einem Kostenschub führe. «Für uns gibt es keinen Grund, das bewährte System der delegierten Psychotherapie zu ändern», sagt Silvia Schütz, Sprecherin des Kassenverbandes Santésuisse. Es sei sonst zu befürchten, dass «gewisse Patienten beim kleinsten Unwohlsein den Psychologen aufsuchen würden».

Psychologen sollen Therapiedauer nicht selbstständig bestimmen

Der Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie (SBAP) geht dagegen davon aus, dass eine selbstständige Abrechnung der Psychotherapeuten keinen grossen Kostenschub verursacht, sofern zulasten der Kassen nur psychische Krankheiten behandelt werden. «Die meisten nicht ärztlichen Psychotherapeuten rechnen bereits heute in delegierter Therapie über die Grundversicherung ab», sagt SBAP-Präsidentin Heidi Aeschlimann. Nur wenige lebten ausschliesslich von Patienten, welche die Therapie selbst bezahlten.

Allerdings sei sich der Berufsverband bewusst, dass völlig selbstständiges Arbeiten zulasten der Kassen politisch nicht durchsetzbar sei. Die nicht ärztlichen Psychotherapeuten setzen deshalb als Minimalvariante auf ein Modell, bei dem künftig ein Psychiater oder allenfalls ein Hausarzt eine Therapie beim selbstständig arbeitenden Psychologen anordnen kann.

Für die Kassen ist allerdings entscheidend, dass die nicht ärztlichen Psychotherapeuten die Dauer der Therapie auch künftig nicht selber bestimmen dürfen. «Sonst wäre die Folge eine Kostenexplosion», warnt Schütz. Das BAG prüft mehrere Varianten, darunter auch das Anordnungsmodell, wie es heute für Physiotherapeuten gilt: Der Arzt kann maximal neun Physiositzungen anordnen, dann braucht es erneut eine ärztliche Überweisung.

Bericht nach 40 Sitzungen

Ein solches Modell kommt für die Psychologen jedoch nur infrage, wenn mit einer ärztlichen Anordnung eine deutlich höhere Sitzungsanzahl möglich ist. «Es ist nicht realistisch, in neun Sitzungen eine seriöse Diagnose zu stellen und die entsprechende Psychotherapie durchzuführen», sagt Aeschlimann. Bei den Psychiatern fordern die Kassen in der Regel nach 40 Sitzungen erstmals einen ausführlichen Bericht und eine Begründung über die Weiterführung der Therapie. Zu einem weiteren Streitpunkt dürften die Tarife werden. Heute können nicht ärztliche Psychotherapeuten im Auftrag eines Arztes der Kasse 135 bis 145 Franken pro Sitzung verrechnen, die Psychiater 200 bis 240 Franken. Bei einer selbstständigen Tätigkeit werden die psychologischen Therapeuten auf höhere Tarife drängen.

Zurzeit führen die Berufsverbände eine Studie zu den Kosten der in der Schweiz erbrachten psychologischen psychotherapeutischen Leistungen durch. Erste Resultate werden im zweiten Quartal 2013 erwartet. Die Studie dient dann den Verbänden dazu, beim BAG eine Aufnahme in die Grundversicherung zu beantragen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.01.2013, 07:36 Uhr


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