Der Schlagabtausch am Mittwoch war heftig: In das geplante Psychologengesetz sei „eine ganz absurde Idee“ hineingeschummelt worden, sagte Stephan Doering, Leiter der Uni-Klinik für Psychoanalyse und Psychotherapie an der MedUni Wien: Nur mehr klinische Psychologen dürften künftig psychische Krankheiten diagnostizieren. Dies sei „eine Ungeheuerlichkeit“, ergänzte Georg Psota, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie. – „Ich bin fassungslos und sprachlos“, entgegnete daraufhin Ulla Konrad, Präsidentin des Berufsverbandes Österreichischer Psychologen. „Das ist eine reine Falschinformation. Am Recht der Psychiater zur Diagnosestellung ändert sich überhaupt nichts. Bereits seit 1991 ist klinischen Psychologen die Diagnose psychischer Störungen erlaubt. Und auch für die Patienten wird sich nichts ändern. Durch das neue Gesetz wird die Ausbildungsqualität der PsychologInnen verbessert.“
Auch eine Sprecherin von Gesundheitsminister Alois Stöger wies die Vorwürfe zurück: „An den Tätigkeitsfeldern und Diagnosemöglichkeiten der einzelnen Berufsgruppen ändert sich gar nichts. Uns geht es um mehr Sicherheit für die Patienten.“
Eva Mückstein, Präsidentin des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie, kritisiert einen weiteren Punkt am Gesetzesentwurf: „Klinische Psychologen dürfen künftig alle psychischen Störungen mit Techniken aus der Psychotherapie behandeln, ohne eine Psychotherapieausbildung absolviert zu haben.“ Eine „klinisch-psychologische Behandlung“, wie sie in dem Gesetzesentwurf formuliert sei, gebe es EU-weit nicht.
Längere Ausbildung
Dazu Konrad: „Auch die klinisch-psychologische Behandlung steht bereits seit 1991 im Gesetz. Die Techniken überschneiden sich und kommen auch aus der Psychologie und der Medizin.“
ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger: „Das einzige Ziel des Gesetzes ist es, die Qualitätskriterien der Ausbildung zu erhöhen.“ Dies angesichts einer immer größere Vielfalt an psychologischen Ausbildungsstätten. So werde die Ausbildungszeit für Klinische Psychologinnen von einem auf zwei Jahre verlängert. Diese müsse in einem klinischen Umfeld (z. B. Spital, psychosozialer Dienst) stattfinden und es werde – ähnlich wie bei der Zentralmatura – eine zentrale Prüfung eingeführt.