Von den Psychologie aktuell Autorinnen Julia Heidenreich und Judith Nixon.
Eltern kümmern sich um ihre Kinder, so kennt man das. Dank Kindergeld und Freibeträgen greift der Staat Vätern und Müttern unter die Arme, auch wenn das Jammern über zu geringe Familienförderung ebenso eine Art Volkssport geworden ist wie der Wettbewerb um die älteste Erstgebärende.
Hätten die Höhlenbewohner der Steinzeit solche Ansprüche gehabt, es gäbe uns alle nicht. Doch ein Aspekt kommt bei der Frage, was Kinder "kosten" zu kurz: was kosten uns die Alten?
Wenn Papa mehr im Unterhalt kostet als ein Reihenhaus!
Vielen erwachsenen "Kindern" ist nicht klar, dass sie in vollem Umfang für ihre Eltern haften - und zwar auch dann, wenn das Verhältnis zerrüttet ist.
Kinder sind nämlich gesetzlich verpflichtet für den Unterhalt der Eltern zu sorgen, egal wie viel Liebe da ist. Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so extrem, dass auch Pflegeversicherung und Rente bei weitem nicht ausreichen.
Ist das fair?
Ob das gerecht ist, kann man diskutieren. Es ist auf jeden Fall Gesetz. Stellt sich ein Kind quer, springt zwar zunächst der Sozialhilfeträger ein, dieser fordert das Geld aber später von den Kindern zurück. Widerstand ist zwecklos.
Gesetz ist Gesetz. Zwar haben nur Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie außerstande sind, sich selbst zu finanzieren. Doch am Ende greift das Gesetzt und nicht der gute Wille.
Nette Zusicherungen sind völlig wertlos!
Jede noch so ehrlich gemeinte und liebevolle Zusicherung der Eltern, man wolle den Kindern auf gar keinen Fall auf der Tasche liegen, ist in jenem Moment völlig wertlos, wenn die Eltern durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder auch nur durch eine zu geringe Rente in Not geraten.
Dann ist es nicht mehr Sache der Eltern, ob die Kinder belangt werden - das übernimmt dann der Staat. Daher sind innerfamiliäre Versprechen vergebene Liebesmüh und so wertlos wie ein Becher Sand in der Sahara.
Was tun?
Als erwachsenes Kind, sollte man schon frühzeitig darauf drängen, dass die Eltern ordentlich vorsorgen. Dazu gehören eine risikoarme und umfassende Rentenversicherung, eine private Pflege(zusatz)versicherung, eine private Zahnersatzversicherung, eine private Krankenzusatzversicherung für Kassenpatienten, eine Unfallversicherung, das Anlegen von Barreserven und die Sondierung von legalen Möglichkeiten, das eigene Vermögen so zu binden, dass es nicht zum Elternunterhalt herangezogen werden kann.
Vollmachten bezeiten erteilen!
Zudem sollten die Eltern den Kindern eine Betreuungsvorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht erteilen. Sonst bekommt man es am Ende nicht nur mit dem Sozialamt, sondern auch noch mit einem familienfremden Betreuer zu tun. Und das kann niemand ernsthaft wollen.
Über den eigenen Schatten springen!
Psychologisch ist es natürlich ein heftiger Schritt, mit den Eltern über das Alter und mögliche Szenarien zu sprechen. Aber Verdrängung ist bei diesem Thema die schlechteste aller Strategien. Wer sich mit diesem Thema nicht befasst, der kann bitterarm enden. Unser Sozialstaat ist in dieser Hinsicht gnadenlos.
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