Psychologie, Human-Medizin, Tiermedizin - das sind nur drei Studiengänge, für die sich in diesem Wintersemester nur einschreiben konnte, wer ein Traum-Abitur von 1,2 oder gar 1,0 hatte.
Die Studienplätze sind in Zeiten doppelter Abiturjahrgänge und nach der Abschaffung der Wehrpflicht begehrt wie nie. Die Zulassungsbeschränkungen entsprechend extrem rigide.
Im nächsten Semester dürfte das Ganze allerdings anders aussehen, zumindest in Berlin. Da haben dann auch Abiturienten mit eher durchschnittlichen Abi-Noten Chancen auf einen Medizin- oder Psychologie-Studienplatz. Freie Studienplatzwahl ohne Numerus Clausus könnte dort mindestens ein Semester lang möglich sein.
Grund dafür ist nur leider nicht die plötzliche Einsicht der Politik, dass in vielen Fächern ein massiver Ausbau der Plätze überfällig ist. Nein, es ist schlicht Schlamperei. Das Berliner Landesverfassungsgericht hat nämlich das Zustandekommen der Zulassungsbeschränkungen für verfassungswidrig erklärt. Denn in Berlin berechnet zurzeit jede Universität nach eigenen Kriterien, wie viele Studierende sie aufnehmen kann - und wie der Numerus Clausus ausfällt.
Der Grund: Der Berliner Senat hat es versäumt, ein Gesetz zu beschließen, das dies regelt. Und das geht so nicht, urteilte das Berliner Landesverfassungsgericht. Schließlich handelt es sich bei der Beschränkungen der Studienplatzwahl um eine Beschränkung der freien Berufswahl, damit um ein Grundrecht. Und in der Tat: Das Grundrecht auf freie Studienplatzwahl dürfen Hochschulen nicht durch teils willkürliche Berechnungen und Beschränkungen einfach aushebeln. Schließlich wollen sie einen reibungslosen Lehrbetrieb gewährleisten. Und könnten deshalb geneigt sein, eher zu wenige als zu viele Studenten aufzunehmen.
Und das gilt nicht nur für Berlin. Die Mehrheit der Bundesländer hat die Zulassung zum Studium nicht gesetzlich geregelt. Die Länder haben das nach der Umstellung der Studiengänge auf das Bachelor- und Master System schlicht versäumt. Und die Unis machen lassen. Entstanden ist ein buntes Wirrwarr unterschiedlicher Berechnungsweisen und Zulassungssysteme.
Apropos Zulassungssystem. Die Berechnung der NCs ist ja nur das eine Kapitel beim Politikversagen in Sachen Hochschulzulassung. Das andere heißt Hochschulstart.de. Seit Jahren versprechen Bund und Länder ein Internetportal, auf dem sich Abiturienten zentral und online für den Studiengang ihrer Wahl bewerben können. Erst kürzlich schockierten die Verantwortlichen damit, dass dieses Portal auch zum nächsten Wintersemester nicht funktionieren wird. Erneut werden sich also Hunderttausende Abiturienten an mehreren Hochschulen gleichzeitig bewerben, durch Mehrfach-Bewerbungen Studienplätze blockieren, so die NCs hochtreiben - und das Bewerbungschaos aufrecht erhalten.
Die Hochschulen trifft bei all dem keine Schuld - sie müssen Mangel und Chaos irgendwie verwalten. Schuld trifft allein die Politik in Bund und Ländern. Sie hat den Run auf die Hochschulen der "Bildungsrepublik" zwar jahrelang forciert, aber weder klare gesetzlichen Regeln für die Zulassung all der neuen Studenten geschaffen, noch den Geldhahn aufgedreht, um genügend neue Studienplätze zu schaffen.
Die Studierenden und Abiturienten müssen die Misere einstweilen ertragen. Oder sie klagen. Und solange Berlin und andere Bundesländer den Hochschulzugang nicht auf eine gesetzliche Basis stellen, ist das durchaus zu empfehlen. So leicht wie nach dem Berliner Urteil war ein Medizinstudienplatz mit einem 3er-Abi auf juristischem Weg wohl noch nie zu bekommen.