Bund und Länder haben sich unerwartet auf eine Rechtsgrundlage für die unterirdische CO2-Speicherung geeinigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Mittwochabend einen Kompromissvorschlag zum sogenannten CCS-Gesetz, der der Financial Times Deutschland vorliegt.
Berlin - Bund und Länder haben sich unerwartet auf eine Rechtsgrundlage für die unterirdische CO2-Speicherung geeinigt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat billigte am Mittwochabend einen Kompromissvorschlag zum sogenannten CCS-Gesetz, der der Financial Times Deutschland vorliegt.
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Der Gesetzentwurf lag seit dem vergangenen September auf Eis, weil es keine Mehrheit in der Länderkammer gab. So pochten besonders Niedersachsen und Schleswig-Holstein auf eine Ausstiegsklausel. Brandenburg wiederum wollte kein Gesetz, aus dem alle anderen Länder aussteigen können.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass es den Ländern nicht ganz so leicht gemacht wird, ihr Landesgebiet für CCS zu sperren. Zwar dürfen die Länder weiterhin bestimmen, "dass eine Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung nur in bestimmten Gebieten zulässig ist oder in bestimmten Gebieten unzulässig ist". Doch nun sind sie bei der Bestimmung zu gewissen Abwägungen verpflichtet, etwa mit Blick auf "geologische Besonderheiten der Gebiete", eine alternative Nutzung der unterirdischen Hohlräume oder "andere öffentliche Interessen".
Zudem dürfen in ganz Deutschland nur noch wenige kleine CO2-Speicher gebaut werden. Laut neuer Formulierung dürfen nur Kohlendioxidspeicher zugelassen werden, "in denen jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen" CO2 gespeichert werden. Die Bundesregierung hatte vor einem Jahr noch 3 Millionen Tonnen angestrebt. Zusätzlich gilt eine Einschränkung für ganz Deutschland: Demnach dürfen insgesamt nicht mehr als 4 Millionen Tonnen CO2 eingelagert werden. (© Dow Jones)
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