Telenovela an der Goldküste: Student soll Stiefmutter mit Tod gedroht haben

Am Montag wähnte man sich am Bezirksgericht Meilen mitten in einer klassischen Telenovela aus Südamerika. So drehte sich der umstrittene Fall um eine brisante Familienfehde aus dem reichen Küsnacht an der Zürcher Goldküste.

Tatort war eine gediegene Villa eines erfolgreichen Architekten, dessen erstgeborener Sohn am 16. Juli 2013 mit der Fassung laut Anklage auch seine Nerven verlor. Der heute 23-jährige Psychologiestudent sprach vor Gericht von unerträglichen Schikanen seiner jungen brasilianischen Stiefmutter.

Laut Anklage Stiefmutter mit Tode bedroht

Die Anklageschrift schilderte, wie die temperamentvolle Südamerikanerin ihren Stiefsohn aufforderte, den verschmutzten Gang zu seiner Türe zu putzen, worauf der junge Mann gemäss Staatsanwaltschaft völlig ausrastete und diverse Gegenstände aus dem Korridor ins Freie warf. Zudem beleidigte er sie als «Schlampe» und «Affe».

Dann drohte er ihr in portugiesischer Sprache, dass er sie alle umbringen werde. Sie, seinen Vater und ihre beiden Kinder – immerhin seine beiden Halbgeschwister im heutigen Alter von sechs und neun Jahren. Kurz darauf tauchte die Polizei auf und nahm den aufgebrachten Studenten fest. Die Staatsanwaltschaft See/Oberland leitete in der Folge eine Strafuntersuchung gegen ihn ein.

Kontakt zur Stiefmutter abgebrochen

Während der Ermittlungen kam heraus, dass sich der Beschuldigte bereits am Vorabend des Eklats mit seinem Vater geprügelt hatte. Vor Gericht sprach er von einer Rangelei. Sein Vater schulde ihm als Ex-Mann seiner leiblichen Mutter heute noch 100'000 Franken. Dieses Geld habe er von seinen Grosseltern geerbt und danach seinem Vater als Darlehen gegeben.

Vor Gericht führte der junge Beschuldigte aus, dass er seit dem Vorfall keinen Kontakt mehr zur Stiefmutter und seinen Halbgeschwistern pflege. Seine Gegnerin habe ihn schon früher, als er erst 16 Jahre alt gewesen sei, aus dem Haus vertrieben. Heute lebe er im Büro seines Vaters.

Die Staatsanwaltschaft verlangte wegen Drohung eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 300 Franken. Die am Prozess abwesende Brasilianerin forderte ein Schmerzensgeld von 500 Franken.

Aussage gegen Aussage: Freispruch

Vor Gericht stritt der Student die Drohung ab. Mit Erfolg, da er einen vollen Freispruch erreichte. Die zuständige Richterin führte aus, dass Aussage gegen Aussage stehe. Ohne neutralen Zeugen. Zudem habe der Vater seinen Sohn während der Untersuchung entlastet und zu Protokoll gegeben, dass es seine Frau mit der Wahrheit nicht immer genau nehme.

Das Gericht sprach dem entlasteten Studenten für einen Tag im Gefängnis eine Genugtuung von 300 Franken zu. Zudem sprach es die Hoffnung aus, dass sich die Familienfehde mit den Jahren von selbst lösen würde.

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