Studienplatzvergabe: Göttinger Universität muss weitere Studenten aufnehmen

Die Georg-August-Universität Göttingen muss in den Studiengängen Psychologie und Humanmedizin vorklinischer Teil vorläufig insgesamt 28 weitere Studenten aufnehmen. Hierzu hat sie das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen verpflichtet.

Wie bereits im vergangenen Semester hat das Gericht eigenen Angaben zufolge auch im Wintersemester 2012/2013 zahlreiche weitere «verborgene» Studienplätze in den Studiengängen Psychologie und Humanmedizin vorklinischer Teil gefunden, als es die von der Universität vorgenommenen Kapazitätsberechnungen kontrollierte. Denn das VG habe bestimmte Kapazitätskürzungen, die die Universität vorgenommen hatte, nicht anerkannt. Nicht beanstandet hat es indes die Kapazitätsermittlung in den Studienfächern Zahnmedizin und Humanmedizin klinischer Teil.

Verwaltungsgericht Göttingen, Beschlüsse vom 29.10.2012, 8 C 703/12 und andere (Humanmedizin), 8 C 722/12 und andere (Klinische Medizin), 8 C 705/12 und andere (Zahnmedizin) sowie 8 C 712/12 (Psychologie)

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