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So sieht der neue Alkoholtester aus
Gleiche Grenzwerte
Die Grenzwerte für Atemalkohol werden zwar in einer anderen Messeinheit angegeben. Die Grenzwerte bleiben aber unverändert. Durch die Halbierung der Promillewerte erhält man die Atemalkoholwerte : Eine Verwarnung und eine Busse bekommt, wer mit 0,5 bis 0,79 Promille – entsprechend 0,25 bis 0,39 mg/l – ein Auto lenkt. Wer mit 0,8 Promille – also 0,4 mg/l – und mehr am Steuer sitzt, dem wird der Führerausweis für mindestens 3 Monate entzogen. Zusätzlich wird eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren ausgesprochen, die im Strafregister eingetragen wird. Bei einem Wert von über 1,6 Promille bzw. über 0,8mg/l ist eine Fahreignungsabklärung obligatorisch.
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Die deutsche Firma Dräger hat als erste die Zulassung für ein beweissicheres Atemalkoholmessgerät erhalten. Das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) hat das Zulassungszertifikat für die Schweizer Version des Modells Alcotest 9510 Ende September auf seiner Website publiziert, wie Hanspeter Andres, Bereichsleiter Analytische Chemie am Metas, auf Anfrage erklärt.
Das Modell Alcotest 9510 sei in mehreren Ländern mit spezifischen Ausführungen im Einsatz, sagt Urs Beerli, Produktmanager bei der Schweizer Niederlassung von Dräger in Bern. Speziell an der Schweizer Version sei, dass sie für den Einsatz bis 2000 Meter über Meer geprüft ist. Das Gerät wiegt 6,9 Kilogramm und ist auch deutlich grösser als die heutigen Testgeräte. Der Listenpreis beträgt 9700 Franken. Der effektive Kaufpreis ist allerdings von der Stückzahl abhängig.
Durch die Umstellung auf die Atemalkoholprobe kommt eine neue Messeinheit zur Anwendung: Gemessen wird die Anzahl Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Durch Verdoppelung erhält man den Promillewert, mit dem die Blutalkoholkonzentration ausgedrückt wird. Die Alkoholgrenzwerte bleiben aber gleich (siehe Kasten).
Ab Oktober 2016 im Einsatz
Damit steht mindestens ein beweissicheres Atemalkoholmessgerät rechtzeitig zur Verfügung. Der Bundesrat hat deren Einführung auf den 1. Oktober 2016 im vergangenen Sommer beschlossen. Eine Blutprobe wird dann nur noch ausnahmsweise vorgenommen, etwa wenn der Verdacht besteht, dass ein Automobilist Drogen konsumiert haben könnte.
In den nächsten Monaten müssen die Polizeikorps in der Schweiz die neuen Messgeräte beschaffen. Entsprechend gross ist das potenzielle Auftragsvolumen für einen Hersteller. Die Kantonspolizei Zürich allein dürfte schon zwischen 12 und 19 Geräte beschaffen, wie Sprecher Stefan Oberlin sagt.
Beweissichere Atemalkoholmessgeräte werden in zahlreichen Ländern bereits eingesetzt. In der Schweiz erhalten aber nur Geräte mit einem redundanten Messverfahren eine Zulassung. Die Firma Dräger erzielt Redundanz, indem der Atemalkoholmesswert gleichzeitig durch zwei unterschiedliche Verfahren ermittelt wird. Damit lässt sich ein fehlerhaftes Funktionieren eines Geräts ausschliessen.
Laut Andres haben sich neben Dräger drei weitere Firmen für eine Zulassung interessiert. Eine davon habe gute Chancen auf eine baldige Zulassung ihres Geräts. Eine weitere Firma plant, demnächst ein Zulassungsgesuch einzureichen.
Heutige Geräte bleiben
Die handlichen Atemalkoholtestgeräte, die seit Jahren zum Einsatz kommen, werden weiter benötigt. Die Kantonspolizei Zürich hat erst kürzlich bekannt gegeben, dass 200 neue Geräte beschafft werden, weil die alten das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hätten. Für die Beschaffung sind 220'000 Franken veranschlagt.
Wie Sprecher Oberlin erklärt, würden in den Streifenwagen weiterhin die Handgeräte mitgeführt. Die beweissicheren Atemalkoholmessgeräte seien dafür zu gross und würden voraussichtlich primär auf Stützpunkten der Verkehrspolizei oder bei grossen Verkehrskontrollen eingesetzt. (Berner Zeitung)
Erstellt: 07.10.2015, 08:58 Uhr
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Anja Heubi
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Dieses Gerät werden viele hier noch hassen lernen.
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