Neue OZ: Kommentar zu Europarlament / Menschenrechte / Deutschland
Osnabrück (ots) – Unumkehrbar gezeichnet
Kastration: ein Wort, an dem niemand vorbeilesen kann. Deshalb konnte das Antifolterkomitee des Europarats sich einiger Aufmerksamkeit gewiss sein, als es die in Deutschland mögliche Maßnahme bei Sexualstraftätern rügte. Kastration: Das klingt brutal, endgültig und unpassend für ein Land, das die Menschenwürde als unantastbar festschreibt. Aber ganz so einfach ist es nicht. Das zugrunde liegende Gesetz ist zwar von 1969, seitdem haben Medizin und Psychologie neue Möglichkeiten entwickelt. Aber dieses Gesetz legt auch genau fest, unter welchen Bedingungen eine Kastration überhaupt erst genehmigt wird. Oberster Grundsatz: Der Wunsch muss vom Sexualstraftäter selbst ausgehen. Der Fall tritt selten ein. Die Regierung argumentiert mit einer Studie, die von positiver Langzeitwirkung einer Kastration zeugt. Wem also schadet das Vorgehen?
Natürlich kann ein betroffener Straftäter nicht wissen, ob er seinen Schritt einmal bereuen wird. Diese Unumkehrbarkeit ist neben der möglichen Einstufung der Maßnahme als “erniedrigende Behandlung” ein Hauptargument der Kommission. Darüber sollte diskutiert werden. Aber nicht ohne dies im Blick zu behalten: Die Kastration ist in Deutschland keine Strafe, sondern eine streng geregelte Option, um weitere Verbrechen zu verhindern. Die Täter dürfen nicht zu Märtyrern gemacht werden. Es sind ja vielmehr ihre Opfer, die, und zwar völlig unfreiwillig, unumkehrbar gezeichnet sind.
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